Realisierungswettbewerb „Neues Wohnen an der Johann-Braun-Straße“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.freisinger-stadtwerke.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb „Neues Wohnen an der Johann-Braun-Straße“
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für den Neubau einer Wohnanlage mit geförderten Wohnungen in Freising sowie die Planung der zugehörigen Freianlagen.
Neues Wohnen an der Johann-Braun-Straße - Gebäude und Innenräume
Freising
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für den Neubau einer Wohnanlage mit geförderten Wohnungen in Freising sowie die Planung der zugehörigen Freianlagen.
Ausloberin ist die Freisinger Wohnbau GmbH & Co. Immobilien KG, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Freising. Das Kerngeschäft liegt in der Bereitstellung von gefördertem Wohnraum.
Die momentane Bebauung auf dem Grundstück an der Johann-Braun-Straße ist eine Wohnanlage aus den1950er Jahren. Sie soll abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden. Durch den Wettbewerb soll das Grundstück (ca. 8 000 m²) weiterentwickelt werden. Dabei soll die zur Verfügung stehende Fläche möglichst gut ausgenutzt werden, sie soll sowohl eine lebenswerte urbane Dichte, die sich in die Umgebung einfügt bieten und Qualität haben. Es wird keine genaue Vorgabe gemacht, wie viele Wohnungen bzw. welche Brutto-Grundfläche geschaffen werden sollen – eine geeignete Dichte für den Standort zu finden ist Teil der Wettbewerbsaufgabe.
Der Wohnungsbau unterliegt den Richtlinien der EOF-Einkommensorientierteten Förderung.
Folgende Ziele werden mit dem Wettbewerb verfolgt:
— Bereitstellung von zeitgemäßem Wohnraum in unterschiedlichsten Größen für unterschiedlichste Bewohnergruppen: Familien, Singles, Menschen mit Behinderung, usw.;
— attraktive Architektur und Städtebau, die das nachbarschaftliche Miteinander fördern;
— Einbindung der Wohnanlage in das Stadtbild und die nähere Umgebung;
— Orientierungs- und Identifikationsmöglichkeit mit dem Wohn- und Lebensort;
— Schaffung eines Wohnumfeldes, das Bewohner in allen Lebenslagen integriert und nachbarschaftliche Bindungen ermöglicht, fördert und stärkt;
— Gestaltung von Freiflächen mit Kommunikationsmöglichkeit und Aufenthaltsqualität;
— „Verknüpfung“ der Wohnungen mit den Freiflächen;
— Barrierefreiheit;
— Nachhaltige Baustoffe und Energiekonzepte.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt. Der Beginn der Planung ist unmittelbar nach Beauftragung, im Rahmen des auf den Wettbewerb nach § 14 Abs. 4Nr. 8 VgV folgenden Verhandlungsverfahrens, vorgesehen.
Neues Wohnen an der Johann-Braun-Straße - Freianlagen
Freising
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für den Neubau einer Wohnanlage mit geförderten Wohnungen in Freising sowie die Planung der zugehörigen Freianlagen.
Ausloberin ist die Freisinger Wohnbau GmbH & Co. Immobilien KG, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Freising. Das Kerngeschäft liegt in der Bereitstellung von gefördertem Wohnraum.
Die momentane Bebauung auf dem Grundstück an der Johann-Braun-Straße ist eine Wohnanlage aus den1950er Jahren. Sie soll abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden. Durch den Wettbewerb soll das Grundstück (ca. 8 000 m²) weiterentwickelt werden. Dabei soll die zur Verfügung stehende Fläche möglichst gut ausgenutzt werden, sie soll sowohl eine lebenswerte urbane Dichte, die sich in die Umgebung einfügt bieten und Qualität haben. Es wird keine genaue Vorgabe gemacht, wie viele Wohnungen bzw. welche Brutto-Grundfläche geschaffen werden sollen – eine geeignete Dichte für den Standort zu finden ist Teil der Wettbewerbsaufgabe.
Der Wohnungsbau unterliegt den Richtlinien der EOF-Einkommensorientierteten Förderung.
Folgende Ziele werden mit dem Wettbewerb verfolgt:
— Bereitstellung von zeitgemäßem Wohnraum in unterschiedlichsten Größen für unterschiedlichste Bewohnergruppen: Familien, Singles, Menschen mit Behinderung, usw.;
— attraktive Architektur und Städtebau, die das nachbarschaftliche Miteinander fördern;
— Einbindung der Wohnanlage in das Stadtbild und die nähere Umgebung;
— Orientierungs- und Identifikationsmöglichkeit mit dem Wohn- und Lebensort;
— Schaffung eines Wohnumfeldes, das Bewohner in allen Lebenslagen integriert und nachbarschaftliche Bindungen ermöglicht, fördert und stärkt;
— Gestaltung von Freiflächen mit Kommunikationsmöglichkeit und Aufenthaltsqualität;
— „Verknüpfung“ der Wohnungen mit den Freiflächen;
— Barrierefreiheit;
— Nachhaltige Baustoffe und Energiekonzepte.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt. Der Beginn der Planung ist unmittelbar nach Beauftragung, im Rahmen des auf den Wettbewerb nach § 14 Abs. 4Nr. 8 VgV folgenden Verhandlungsverfahrens, vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neues Wohnen an der Johann-Braun-Straße - Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neues Wohnen an der Johann-Braun-Straße - Freianlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform zu stellen.Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen,werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der Vergabeplattform www.aumass.de eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen.Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet. Die Ausloberin behält sich vor, ggf. nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln.
Die Freisinger Wohnbau GmbH & Co. Immobilien KG schließt mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag über die weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab.
Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen:
— Optional: Städtebaulicher Entwurf: § 19 Abs. 2, HOAI 2013, Anlage 9;
— § 34 HOAI 2013 „Gebäude und Innenräume“ mit den Leistungsphasen (LPh) 1-9;
— § 39 HOAI 2013 „Freianlagen“ mit den Leistungsphasen (LPh) 1-9.
Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 (§ 34 HOAI „Gebäude“ und §39 HOAI 2013 „Freianlagen“) beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die Beteiligung von Wettbewerbsgemeinschaften am Verhandlungsverfahren setzt voraus, dass der Bestand der Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft gewahrt bleibt. Im Falle einer Beauftragung wird die Freisinger Wohnbau GmbH & Co. Immobilien KG mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens jeweils einen Vertrag für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume und einen Vertrag für das Leistungsbild Freianlagen abschließen.
Soweit die Leistungen für ein Leistungsbild von mehreren Mitgliedern der Wettbewerbsgemeinschaft arbeitsteilig erbracht werden, wird der jeweilige Vertrag über die Planung mit diesen als Arbeitsgemeinschaft abgeschlossen.
Eignungskriterien:
Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger für das Verhandlungsverfahren die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
— Nachweis des jeweiligen Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften)zur beruflichen Befähigung für die beiden Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland:Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein entsprechendes Berufsregister als Architekt(Kammermitgliedschaft) und Landschaftsarchitekt (Kammermitgliedschaft); Preisträger mit Sitz im Ausland müssen die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
— Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits für die Bewerberauswahl zu benennenden Referenzen;
— Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied.):
— für Gebäude und Innenräume: 1,5 Mio EUR für Personenschäden und 1,5 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden,
— für Freianlagen: 0,5 Mio EUR für Personenschäden und 0,5 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).