BayernCloud Schule, Programm-Management Referenznummer der Bekanntmachung: 2021NFO000004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
BayernCloud Schule, Programm-Management
Das Programm „BayernCloud Schule“ (ByCS) ist ein gemeinsames Vorhaben dreier Ministerien, die gemeinsam die strategische Steuerung des Programms übernehmen:
o Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK),
o Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) und
o Bayerisches Staatsministerium für Digitales (StMD)
Die operative Steuerung der Projekte im Programm teilen sich das StMUK und das IT-DLZ (IT Dienstleistungszentrum der Bayerischen Staatsregierung, eine nachgelagerte Behörde des StMFH).
Ziel im Programm ist es, den bayerischen Schulen Inhalte und Werkzeuge für eine bessere digitale Bildung zur Verfügung zu stellen.
Inhalt der Projekte im Programm ist die Versorgung der bayerischen Schulen mit
o online-basierten Kommunikations-, Kollaborations- und Verwaltungswerkzeugen und
o Zugang zu pädagogischen Anwendungen zur Gestaltung differenzierter Lern-Settings sowie externen Anwendungen.
In der inhaltlichen Verantwortung im Vergabeverfahren und späteren Projektbetrieb steht dem Auftragnehmer das StMUK als alleiniger Auftraggeber gegenüber.
Im Rahmen eines EU-Vergabeverfahrens werden die Leistungen für folgende Lose ausgeschrieben:
o Los 1 Programm-/Projekt-Management
Beratende Begleitung des Auftraggebers bei der Durchführung des Programms und der Projekte
o Los 2 Enterprise Architekt und Technische Beratung
Beratende Unterstützung beim Aufbau der Enterprise Architektur
Die Inhalte des Vergabegegenstandes und der Lose inkl. Details zur Losvergabe sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
1 Programm-/Projekt-Management (Beratende Begleitung des Auftraggebers durch Programm-Management, Supply-Chain-Management (Anforderungsmanagement), Service-Management und Business-Analyse / PMO)
ortsunabhängig; einzelne Besprechungen finden entweder vor Ort in München (Räumlichkeiten des Auftraggebers) oder per Telefon/Videokonferenz statt
Die folgenden Rollen werden in Los 1 gebündelt vergeben:
- Programm-Management
- Supply-Chain-Management (Anforderungsmanagement)
- Service-Management
- Business-Analyse / PMO
In diesem Los sind die Rollen gebündelt, die komplexe, strukturelle Analyse- und Steuerungsaufgaben
wahrnehmen.
Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber um weitere 18 Monate verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt schriftlich und mindestens einen Kalendermonat vor Ende der Vertragsgrundlaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer.
2 Enterprise Architekt und Technische Beratung (Beratende Unterstützung beim Aufbau der Enterprise Architektur)
ortsunabhängig; einzelne Besprechungen finden entweder vor Ort in München (Räumlichkeiten des Auftraggebers) oder per Telefon/Videokonferenz statt
In Los 2 sind diejenigen Rollen gebündelt, die Aufgaben im IT-technischen Design der Gesamtlösung
und in der technischen Ausführungsgestaltung wahrnehmen.
Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber um weitere 18 Monate verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt schriftlich und mindestens einen Kalendermonat vor Ende der Vertragsgrundlaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1 Programm-/Projekt-Management (Beratende Begleitung des Auftraggebers durch Programm-Management, Supply-Chain-Management (Anforderungsmanagement), Service-Management und Business-Analyse / PMO)
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2 Enterprise Architekt und Technische Beratung (Beratende Unterstützung beim Aufbau der Enterprise Architektur)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem
tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Diese Wert wird gemäß Art. 50 Abs. 4 der
Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht,
da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren
Wettbewerb zwischen den Unternehmen - insbesondere im Hinblick auf künftig vergleichbare Aufträge -
beeinträchtigen würde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Ein Vertrag (Zuschlag) darf erst 15 Kalendertage, nachdem der Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert hat, geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Wird die Informations- und Wartepflicht nicht beachtet, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).