Werkvertrag Gebäudereinigung Borstei, Unterhalts-, Glasreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-5-2021-0013
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.muenchen.de/vgst1
Abschnitt II: Gegenstand
Werkvertrag Gebäudereinigung Borstei, Unterhalts-, Glasreinigung
Werkvertrag Gebäudereinigung Borstei, Unterhalts-, Glasreinigung
Borstei, Kindertagesstätten, 80637 München
Unterhalts- und Glasreinigung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82178
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag [Betrag gelöscht] Euro eingegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: x
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dantestr. 18, Gemeinschaftsunterkunft, 80637 München
Unterhaltsreinigung-, Glasreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82178
Land: Deutschland
Änderung des bestehenden Vertrages.
Aufgrund der Corona-Pandemie sind zusätzliche Leistungsinhalte notwendig. Die zusätzlichen Leistungsinhalte sind im engen/untrennbaren Zusammenhang mit der Basisleistung zu erbringen. Eine Trennung der zusätzlichen Leistungsinhalte würde zu erheblichen Schwierigkeiten/Zusatzkosten führen.Pandemiebedingt müssen verschiedene bestehende Verträge im Rahmen des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB geändert werden müssen. Dies gilt auch für diesen Vertrag.