Longleif SeniorenWohnen Altes Finanzamt - VE 16 Außenputz / WDVS / Innenputz Referenznummer der Bekanntmachung: VE 16
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Longleif SeniorenWohnen Altes Finanzamt - VE 16 Außenputz / WDVS / Innenputz
Longleif SeniorenWohnen Altes Finanzamt - VE 16 Außenputz / WDVS / Innenputz
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Leistungen in dieser Ausschreibung umfassen folgende Arbeiten im Neubau des Bauvorhabens.
- Verputzarbeiten mit Gips-Putz im Innenbereich des Neubaus überwiegend an Mauerwerkswänden (ca. 600
m²) inkl. sämtlicher dafür nötigen Untergrundvorbereitungen.
- Verputzarbeiten mit Wärmedämmputz und Kalk-Zement-Leichtputz im Außenbereich an im wesentlichen
hochgedämmtem Planhochlochziegeln, Sockelplatten aus XPS-Dämmstoff (gewaffelt) und WDVS-System
(ca. 850 m²) inkl. sämtlicher dafür nötigen Untergrundvorbereitungen.
- Anbringen von verschiedenen WDVS-Dämmplatten (ca. 75 m²) inkl. sämtlich dafür nötigen
Untergrundvorbereitungen.
- Farbanstrich für die gesamten Außenwandflächen (ca. 900 m²) hinzufügen
Bieterfragen sind bis zum 29.10.2021 zu stellen. Später gestellte Fragen können leider nicht berücksichtigt werden. Die Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.