Sanierung Sammlungsbau - NV28 zu RA1.333.01 Dachabdichtung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Sammlungsbau - NV28 zu RA1.333.01 Dachabdichtung
NV28_NA32 zu RA1.333.01 Dachabdichtung
Deutsches Museum
Museumsinsel 1
80538 München
Rückbau bestehender Dachaufbauten mit Betonwerkstein auf Dämmung/ Abdichtung ca. 1 000 m2
Rückbau und Neubau von 4-seitig umlaufender neuer Attikaverblechung in Kupfer ca. 160 m
Rückbau und Neueindeckung 4-seitig umlaufender Dachvorsprung in Kupfer Doppelstehfalztechnik ca. 260 m2
Attikaabschlüsse und Wandanschlüsse mit Abdeckungen aus Kupferblech ca. 500 m
RWA als Dunkelklappe 8 Stück
Oberlichtkuppel 1 Stück
Gefälledämmung aus Schaumglas mit Abdichtung aus FPO ca. 1 520 m2
Gefällekonstruktion aus Holz mit Abdichtung aus FPO ca. 165 m2
Ergänzung Wärmedämmung aus Steinwolle mit Abdichtung aus FPO ca. 110 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
RA1.333.01 Dachabdichtung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 83620
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Deutsches Museum
Museumsinsel 1
80538 München
Dachabdichtung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83620
Land: Deutschland
NV28_NA32: Lichtkuppelmotoren RWA_Änderung u. Durcheinbruchschutz
Die Leistungen sind erforderlich aufgrund von Änderungen der Lichtkuppelanlagen auf den Dachflächen DF1a und Dach SVB. Auf Grund rechtlich verbindlicher Forderungen aus ArbSchG, ArbStättV und BauStell V müssen Verkehrswege auf dem Dach nach DIN-Vorschriften dauerhaft gegen Durchsturz geschützt werden. Eine Absturzsicherung mit Klappgeländer ist hier keine Alternative da die zu wartenden Motoren von oben zu tätigen sind und bei Prüfung der Anlage die Person im geöffneten RWA Zustand durch diese fallen würde.