Rahmenvertrag über die Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2021-048
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist der Kauf von Druckerverbrauchsmaterial für Einzelplatzdrucker der Hersteller KYOCERA, HP und BROTHER sowie sonstigem Druckerverbrauchsmaterial und die Lieferung frei Haus an Adressen innerhalb der BRD durch den Bieter. Es handelt sich um Laser-, Tintenstrahl- oder Thermotransferdrucker der genannten Hersteller.
Schätzung des Beschaffungsvolumens über die komplette Rahmenvertraglaufzeit von ca. [Betrag gelöscht] EUR. Hersteller Kyocera (Schätzung ca. 180 T€ / 4 Jahre), Hersteller HP (Schätzung ca. 120 T€ / 4 Jahre), Hersteller Brother (Schätzung ca. 20 T€ / 4 Jahre).
Eine verbindliche Mindest- oder Maximalbestellmenge wird nicht festgelegt.
Diese Menge ist nur als unverbindlich geschätzte Menge zu betrachten.
Diese geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre (2017, 2018, 2019 und 2020) sowie den voraussichtlichen Bedarfsmengen festgelegt.
Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung, Referenzen, Eirklärung Eignung
Unternehmensdarstellung, Referenzen, Eirklärung Eignung
Unternehmensdarstellung, Referenzen, Eirklärung Eignung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.