Beschaffung Leasing/Miete von zwei (2) Cryo Elektronenmikroskopen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2021-042
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Leasing/Miete von zwei (2) Cryo Elektronenmikroskopen
Das HMGU plant am Standort Neuherberg einen vollständigen Kryo-Elektronenmikroskopie- (Kryo-EM) und -Tomographie-Workflow zu etablieren. Essentielle wissenschaftlichen Ziele sind Anwendungen für die Einzelpartikelanalyse (= SPA (single particle analysis)) in der Wirkstoffforschung und die zelluläre Kryo-EM-Tomographie. Zu diesem Zweck sollen ein 300 kV (= Kilovolt) und ein 200 kV Kryo-Transmissionselektronenmikroskop angemietet werden. Die neuen Geräte müssen uneingeschränkt kompatibel mit den am HMGU bereits vorhandenen VitrobotTM und AquilosTM kryogenem Rasterelektronenmikroskop mit fokussiertem Ionenstrahl (cryo-FIB SEM = HMGUs AquilosTM cryogenic focused ion beam scanning electron microscope) von ThermoFisher Scientific sein. Dies ist unabdinglich da die beiden neuen kryogenen Transmissions-elektronenmikroskope in den gesamten Kryo-EM-Arbeitsablauf von der Vitrifikation (Vitrobot), dem Schneiden von Kryolamellen (cryo-FIB SEM), dem Probenscreening (200 kV-Gerät) bis zur hochpräzisen Probenanalyse (300 kV-Gerät) integriert werden sollen.
Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Abteilung Einkauf (Vergabestelle)
Ingolstädter Landstr. 1
85764 München
Leasing/Miete von je einem
- 300 kV Kryo-Transmissionselektronenmikroskop
- 200 kV Kryo-Transmissionselektronenmikroskop
inkl. Garantie, Service (inkl. Vollwartung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung, Referenzen, Eignungserklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter der Internetseite www.tender24.de abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform abrufbar. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Bereiche der Vergabeunterlagen, die aufgrund von Geschäftsinternas besonders schützenswert sind. Diese Unterlagen werden zur Sicherstellung des erforderlichen Maßes an Vertraulichkeit gemäß § 41 Abs. 3 VgV erst nach Zugang einer unterzeichneten sowie mit Firmenstempel versehenen Geheimhaltungserklärung zugänglich gemacht.
Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Geheimhaltungserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) form- und fristgerecht über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu senden.
Die schützenswerten Teile der Vergabeunterlagen werden nach Vorlage der Geheimhaltungserklärung mit der Angebotsaufforderung über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Wir behalten uns vor, im Einvernehmen mit allen Bietern, die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV zu verkürzen. Beachten Sie hierzu auch das Formblatt "Angebotsfrist".
Die Verhandlung erfolgt erst nach Abgabe der Erstangebote, die anhand der Zuschlagskriterien gewertet werden, und nur mit den drei demnach bestplatzierten Bietern. Sollten sich zwei oder mehrere Bieter auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur Verhandlung eingeladen.
Folgende Termine sind für die Verhandlungen vorgesehen: 18.01.2022 und 19.01.2022.
(Bei verkürzter Angebotsfrist sind folgende Termine für die Verhandlung vorgesehen: 02.12.2021 und 03.12.2021)
Bitte merken Sie sich diese Termine vor!
Die Einladung zur Verhandlung ist für den 14.12.2021 (30.11.2021) geplant. Es ist geplant, dass die Verhandlungen als Videokonferenz (aus gegebenen Anlass) sattfinden.
Wir behalten uns vor, ggf. die Verhandlung nicht durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.