Reinigungs-, Desinfektions- und Trocknungsgeräte für das Klinikum Memmingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000148
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://klinikum-memmingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungs-, Desinfektions- und Trocknungsgeräte für das Klinikum Memmingen
Beschaffung von Reinigungs-, Desinfektions- und Trocknungsgeräte für das Klinikum Memmingen
Beschaffung von Reinigungs-, Desinfektions- und Trocknungsgeräten für das Klinikum Memmingen
Die Abnahme erfolgt nach Zuschlagserteilung. Der hier aufgeführte Zeitraum ist exemplarisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungs-, Desinfektions- und Trocknungsgeräte für das Klinikum Memmingen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird nach § 63 Abs.1 Nr. 4 VGV aus schwerwiegenden Gründen aufgehoben. Das Beschaffungsvorhaben wird zeitnah neu veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.