Klärschlammentsorgung 2022 – 2025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-kulmbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammentsorgung 2022 – 2025
Entwässerung und Entsorgung des anfallenden Klärschlamms auf dem Klärwerk Kulmbach. Menge ca. 4.800 tTS
Klärwerk Kulmbach
Entwässerung und Entsorgung des anfallenden Klärschlamms auf dem Klärwerk Kulmbach. Menge ca. 4.800 tTS
Keine
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://kommsafe.de/#/public/shares-downloads/Lwv5xC1rB34AmEQ5dCGG2ytMa4gNmPCc
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://kommsafe.de/#/public/shares-downloads/Lwv5xC1rB34AmEQ5dCGG2ytMa4gNmPCc
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://kommsafe.de/#/public/shares-downloads/Lwv5xC1rB34AmEQ5dCGG2ytMa4gNmPCc
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ende 2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.