Bewachung und Sicherheitsdienst (24/7) für die Unterkunfts-Dependance Untermeitingen, Gutenbergstr Referenznummer der Bekanntmachung: 14.2-46 SHD_UM_01/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung und Sicherheitsdienst (24/7) für die Unterkunfts-Dependance Untermeitingen, Gutenbergstr
Bewachung und Sicherheitsdienst (24/7) für die
Unterkunfts-Dependance Untermeitingen, Gutenbergstraße 5
(derzeit sog. Häusliche Quarantäne-Einrichtung Covid-19)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es werden die Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für die Unterkunfts-Dependance Untermeitingen, Gutenbergstraße 5 (derzeit sog. Häusliche Quarantäne-Einrichtung Covid-19) ausgeschrieben.
Der Dienstleistungsauftrag umfasst u.a. die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft einschließlich der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung, Zufahrts- und Zugangskontrollen, Schutz der Asylbewerber, Brandschutzwache etc.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Dienstleistungsvertrag und allen weiteren Ausschreibungsunterlagen, die Bestandteil der Vertragsunterlagen werden.
Vertragsbeginn: 31.01.2022, 7.00 Uhr
Vertragsende: 01.08.2022, 7.00 Uhr
Der Vertrag verlängert sich um je einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 2 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Textform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, am 01.02.2023 um 7:00 Uhr.
Besichtigungstermine können telefonisch mit Frau Fröhlich (0821/327-3800) oder Frau Woratschek (0821/327-3802) vereinbart werden.
Bieterfragen können bis zum 08.11.2021 über das Vergabeportal (Bieternachricht) eingereicht werden. Bei Eingang einer Bieternachricht nach diesem Zeitpunkt kann eine fristgerechte Antwort vor Angebotsabgabefrist nicht mehr gewährleistet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angebote werden anhand der nachfolgenden Eignungskriterien bewertet: (II. der Eignungsmatrix) Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz, der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft im Bereich der Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2018 bis 2020) erzielt worden ist. Mindestanforderung: durchschnittlich 3.000.000,- EUR p.a. Hinweis: Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist daher der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im jeweiligen Kalenderjahr maßgebend.
Es werden folgende Mindestanforderungen an die Bewerber gestellt: 1) Berufshaftpflichtversicherung für Bewachungsunternehmen mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (pauschal) von 5.000.000,- EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen (Mindestanforderung). Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der in der Leistungsbeschreibung genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. 2) Eigenerklärung Scientology. 3) Gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34a GewO, ununterbrochen seit mind. 5 Jahren.
4) Auszug aus Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate). 5) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 6 Monate bzw. Befristung nicht abgelaufen). 6) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen (Sozialversicherungsträger - nicht älter als 6 Monate bzw. Befristung nicht abgelaufen). 7) Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz im Bereich der Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2018 bis 2020) von mind. 3.000.000,- EUR p.a.
Für die Einzelheiten wird auf Ziff. I der Eignungsmatrix verwiesen.
Die Angebote werden anhand der nachfolgenden Eignungskriterien bewertet: (II. der Eignungsmatrix) Der Auftraggeber wertet die Eignung der Bewerber anhand von vergleichbaren Referenzen. Aufgrund der besonderen Anforderungen an die Bewachung und den Sicherheitsdienst für Flüchtlingseinrichtungen stellt er zum einen auf den finanziellen Umfang der Referenzen und zum anderen auf ihre inhaltliche Vergleichbarkeit, d.h. auf Überwachungsleistungen von vergleichbaren Objekten im vergleichbaren Leistungsumfang, ab. Um einen hinreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV vorgesehene Zeitraum verlängert und werden alle Referenzen gewertet, die einen Bewachungs- und Sicherheitsdienst im Referenzzeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2020 mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten umfassen (Mindestanforderung). Die Bewerber sollen mit ihrem Angebote eine Eigenerklärung zu fünf Referenzen in Form einer Referenzliste abgeben. Werden mehr Referenzen in dieser Liste eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten fünf Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet. Es werden die nachfolgenden Kriterien anhand derselben besten fünf Referenzen gewertet. Bietergemeinschaften werden wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bietergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor. (II.2.1.) Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung im Hinblick auf den finanziellen Umfang der Referenz. Mindestanforderung: Auftragswert von mind. netto 750.000,- EUR. (II.2.2) Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung in inhaltlicher Hinsicht anhand der Kriterien - Referenz umfasst Bewachungsleistung einer Erstaufnahmeeinrichtung, einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber oder einer vergleichbaren Einrichtung (mind. 100 untergebrachte Personen - Mindestanforderung). - Referenz umfasst Bewachungs- und Sicherheitsdienst an 365 Tagen/Jahr und 24 h/Tag. - Referenz umfasst 24h-Schichtleitung vor Ort. - Referenz umfasst Einsatz eines GPS-Wächtersystems.
Mindestens eine Referenz zu Bewachungsleistung einer Erstaufnahmeeinrichtung, einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber oder einer vergleichbaren Einrichtung mit mind. 100 untergebrachten Personen in Referenzliste.
Abschnitt IV: Verfahren
Tag: 22.10.2021 Ortszeit: 14:01 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Elektronische Angebotsöffnung über das Vergabeportal unter Wahrung des 4- Augen- Prinzips
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Besichtigungstermine können telefonisch mit Frau Fröhlich (0821/327-3800) oder Frau Woratschek (0821/327-3802) vereinbart werden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.