Bus-Shuttle-Serviceleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: RV_Shuttle
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bus-Shuttle-Serviceleistungen
Die Gasteig München GmbH (GMG) ist Betreiberin des Kulturzentrums Gasteig mit der Münchner Stadtbibliothek (MSB), der Hochschule für Musik und Theater München (HMTM), der Münchner Volkshochschule (MVHS), den Münchner Philharmonikern (MPhil). Aufgrund umfangreicher Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 2021 bis voraussichtlich 2025 werden die Mieter in Interimsquartiere ausgelagert. Der Hauptstandort befindet sich an der Hans-Preißinger-Straße 8 - im Folgenden genannt „Gasteig HP8“ – in München.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ziel ist, dass die Besucher*innen des Gasteig HP8 (welche ihr Fahrzeug im Parkhaus und auf der Parkfläche abstellen) mit dem Shuttle-Service zügig die Interimsstätte des Gasteig erreichen.Der Shuttle-Service muss ab 01. Oktober 2021 mit einer einwöchigen Eingewöhnungsphase bis zum Eröffnungskonzert am 08. Oktober 2021 einsatzbereit sein. Betriebsphase 1 (LV 1.4):Bedienung Haltestelle Parkhaus - IQ - Parkhaus; ausgehend von einer Personenbeförderung von 360 Personen pro Veranstaltungstag Betriebsphase 2 (LV 1.4):Bedienung zusätzliche Haltestelle Parkfläche (Parkhaus - Parkfläche - IQ - Parkfläche - Parkhaus), ausgehend von einer Personenbeförderung von zusätzlich ca. 180 Personen pro Veranstaltungstag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.