Umzugsdienstleistungen Kunstgegenstände Referenznummer der Bekanntmachung: UL_Los 4_Kunstgegenstände
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsdienstleistungen Kunstgegenstände
Der Gasteig ist das große, zentral gelegene Kultur-, Bildungs- und Tagungszentrum Münchens. Auf dem Gasteig-Gelände sind ab 2021 umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für eine Dauer
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Kunstgegenstände müssen z.T. demontiert, in jedem Fall aber fachgerecht verpackt und während des Transports geschützt werden. Zu transportierender Umfang: - Bilder - Skulpturen - Büsten - Plastiken - Etc. Die genauen Umfänge sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Für die Gegenstände sind beim Transport geeignete Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, sodass keine Beschädigungen auftreten. Zudem wird unterschieden in wieder aufzuhängende/zu montierende Kunstgegenstände und in Kunstgegenstände, die am Verbringungsort eingelagert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.