Umzugsdienstleistungen Musikinstrumente Referenznummer der Bekanntmachung: UL_Los 3_Musikinstrumente
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsdienstleistungen Musikinstrumente
Der Gasteig ist das große, zentral gelegene Kultur-, Bildungs- und Tagungszentrum Münchens. Auf dem Gasteig-Gelände sind ab 2021 umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für eine Dauer
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Ausschreibung betrifft den Transport von Musikinstrumenten, diese werden z.T. in passende Kisten verpackt transportiert. Da es sich z.T. um sehr wertvolle Instrumente handelt, ist der Transport mit allergrößter Vorsicht auszuführen. Zu transportierender Umfang: - Instrumente, verpackt - Instrumente, in entsprechende Transportboxen („Cases“) zu verpacken - Tasteninstrumente - Spezifische Möbel Die genauen Umfänge sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Für die Gegenstände sind beim Transport geeignete Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, sodass keine Beschädigungen auftreten. Der Umzug ist in mehrere Teile gegliedert, die sich am Baufortschritt der einzelnen Standorte orientieren. Details hierzu sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dornbach
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.