Umzugsdienstleistungen Veranstaltungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: UL_Los 2_Veranstaltungstechnik
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsdienstleistungen Veranstaltungstechnik
Der Gasteig ist das große, zentral gelegene Kultur-, Bildungs- und Tagungszentrum Münchens. Auf dem Gasteig-Gelände sind ab 2021 umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für eine Dauer
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unter Veranstaltungstechnik fallen alle Gegenstände, die im Bereich der Bühnentechnik, Veranstaltungstechnik, Beleuchtungs- und Tontechnik sowie weitere technische Ausstattung des Gasteigs. Diese Gegenstände erfordern in vielen Fällen besondere Schutzmaßnahmen. In jedem Fall muss der Bieter umfangreiche Erfahrungen im Transport und Handling vergleichbarer Ausstattung nachweisen. Spezielle Transportbehälter und Hilfsmittel (Stagecases, Lampendollys, etc.) sind vom Bieter zu stellen und sind im Leistungsverzeichnis enthalten. Zu den zu transportierenden Umfängen gehören u.a.: - Cases für Bühnentechnik - Kabelwagen - Lampendollys - Lichtstative - Gitterboxen - Lichtpulte - Scheinwerfer - Etc. Die genauen Umfänge sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Für die Gegenstände sind beim Transport geeignete Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, sodass keine Beschädigungen auftreten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gilching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82205
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.