Umzugsdienstleistungen Allgemeines Umzugsgut Referenznummer der Bekanntmachung: IQ_Umzug_Los1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsdienstleistungen Allgemeines Umzugsgut
Der Gasteig ist das große, zentral gelegene Kultur-, Bildungs- und Tagungszentrum Münchens. Auf dem Gasteig-Gelände sind ab 2021 umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für eine Dauer von voraussichtlich fünf Jahren geplant. Zur Fortsetzung des Betriebs ist vorgesehen, die Institutionen und Funktionen des Gasteigs während der Zeit der Sanierung in Interimsquartiere auszulagern, diese befinden sich an mehreren Standorten in München.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das allgemeine Umzugsgut muss auf ca. 12 Standorte in der Stadt München verteilt und verbracht werden:- Hans‐Preißinger‐Straße 8‐16 (Gasteig Sendling), 81379 Münchenverteilt auf die dortigen Gebäude: Philharmonie, Halle E, Halle C, Modul 1, Modul 2 und Modul 3- Rosenheimer Str. 30-32, 81667 München- Rudolf‐Vogel‐Bogen 5 (Verwaltungsstandort Neuperlach), 81379 München- Dachauer Str. 90, 80335 (Gasteig Verwaltungsstandort) München- Vereinzelte, kleinere Standorte im Stadtgebiet, gem. Leistungsverzeichnis Detaillierte Planunterlagen zu den Standorten werden nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung an die Bieter ausgehändigt. Die Erklärung liegt den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.