Bundesagentur für Arbeit deutschlandweit, Lieferung von Ökostrom Referenznummer der Bekanntmachung: STROM 2022-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bi-management.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bi-management.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesagentur für Arbeit deutschlandweit, Lieferung von Ökostrom
Energielieferung 100% Ökostrom
Lieferzeitraum 2022-2023
Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit deutschlandweit in 4 Losen
RD BB, N, S, SAT
Deutschland, bundesweit, aufgeteilt in 4 einzelne Regionalbereiche (Lose).
- Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit deutschlandweit in 4 Losen.
- Lieferung von elektrischer Energie mit den dazugehörigen Dienstleistungen zur leitungsgebundenen Versorgung der Liegenschaften (Letztverbraucher) der Bundesagentur für Arbeit (BA).
- Für die Abnahmestellen in Los 1, 2, 3 und 4 ist 100 % Ökostrom zu liefern.
- Basierend auf den Verbrauchswerten 2020 beträgt die Referenzliefermenge ca. 110.576.277 KWh jährlich.
- Der Bildung der Einzellose wurde die regionale Zugehörigkeit der Liegenschaften zu den Regionalen-Infrastrukturmanagements (RIM) in den Regionaldirektionen (RD) sowie der Gesamtverbrauch des Jahres 2020 (Los 1: ca. 29,309 GWh, Los 2: ca. 27,893 GWh, Los 3: ca. 33,653 GWh und Los 4: ca. 19,720 GWh) der einzelnen Lose zugrunde gelegt.
Los 1 bilden die Abnahmestellen der RIM:
- Berlin und Potsdam (RD BB),
- Kiel und Rostock (RD N),
- Chemnitz (RD S),
- Magdeburg (RD SAT).
Den Zuschlag erhält nach § 58 VgV das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis. Der Zuschlag wird auf den aus den Energiefestpreisen (FP) der beiden Lieferjahre ermittelten günstigsten durchschnittlichen Energiefestpreis (ø FP) erteilt.
RD NRW, NSB
Deutschland, bundesweit, aufgeteilt in 4 einzelne Regionalbereiche (Lose).
- Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit deutschlandweit in 4 Losen.
- Lieferung von elektrischer Energie mit den dazugehörigen Dienstleistungen zur leitungsgebundenen Versorgung der Liegenschaften (Letztverbraucher) der Bundesagentur für Arbeit (BA).
- Für die Abnahmestellen in Los 1, 2, 3 und 4 ist 100 % Ökostrom zu liefern.
- Basierend auf den Verbrauchswerten 2020 beträgt die Referenzliefermenge ca. 110.576.277 KWh jährlich.
- Der Bildung der Einzellose wurde die regionale Zugehörigkeit der Liegenschaften zu den Regionalen-Infrastrukturmanagements (RIM) in den Regionaldirektionen (RD) sowie der Gesamtverbrauch des Jahres 2020 (Los 1: ca. 29,309 GWh, Los 2: ca. 27,893 GWh, Los 3: ca. 33,653 GWh und Los 4: ca. 19,720 GWh) der einzelnen Lose zugrunde gelegt.
Los 2 bilden die Abnahmestellen der RIM:
- Dortmund, Düsseldorf und Köln (RD NRW),
- Bremen-Bremerhaven und Hannover (RD NSB).
Den Zuschlag erhält nach § 58 VgV das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis. Der Zuschlag wird auf den aus den Energiefestpreisen (FP) der beiden Lieferjahre ermittelten günstigsten durchschnittlichen Energiefestpreis (ø FP) erteilt.
RD BW, BY, H, RPS
Deutschland, bundesweit, aufgeteilt in 4 einzelne Regionalbereiche (Lose).
- Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit deutschlandweit in 4 Losen.
- Lieferung von elektrischer Energie mit den dazugehörigen Dienstleistungen zur leitungsgebundenen Versorgung der Liegenschaften (Letztverbraucher) der Bundesagentur für Arbeit (BA).
- Für die Abnahmestellen in Los 1, 2, 3 und 4 ist 100 % Ökostrom zu liefern.
- Basierend auf den Verbrauchswerten 2020 beträgt die Referenzliefermenge ca. 110.576.277 KWh jährlich.
- Der Bildung der Einzellose wurde die regionale Zugehörigkeit der Liegenschaften zu den Regionalen-Infrastrukturmanagements (RIM) in den Regionaldirektionen (RD) sowie der Gesamtverbrauch des Jahres 2020 (Los 1: ca. 29,309 GWh, Los 2: ca. 27,893 GWh, Los 3: ca. 33,653 GWh und Los 4: ca. 19,720 GWh) der einzelnen Lose zugrunde gelegt.
Los 3 bilden die Abnahmestellen der RIM:
- Karlsruhe-Rastatt und Stuttgart (RD BW),
- München und Nürnberg (RD BY),
- Gießen (RD H),
- Mainz (RD RPS).
Den Zuschlag erhält nach § 58 VgV das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis. Der Zuschlag wird auf den aus den Energiefestpreisen (FP) der beiden Lieferjahre ermittelten günstigsten durchschnittlichen Energiefestpreis (ø FP) erteilt.
BA - Service-Haus
Deutschland, bundesweit, aufgeteilt in 4 einzelne Regionalbereiche (Lose).
- Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit deutschlandweit in 4 Losen.
- Lieferung von elektrischer Energie mit den dazugehörigen Dienstleistungen zur leitungsgebundenen Versorgung der Liegenschaften (Letztverbraucher) der Bundesagentur für Arbeit (BA).
- Für die Abnahmestellen in Los 1, 2, 3 und 4 ist 100 % Ökostrom zu liefern.
- Basierend auf den Verbrauchswerten 2020 beträgt die Referenzliefermenge ca. 110.576.277 KWh jährlich.
- Der Bildung der Einzellose wurde die regionale Zugehörigkeit der Liegenschaften zu den Regionalen-Infrastrukturmanagements (RIM) in den Regionaldirektionen (RD) sowie der Gesamtverbrauch des Jahres 2020 (Los 1: ca. 29,309 GWh, Los 2: ca. 27,893 GWh, Los 3: ca. 33,653 GWh und Los 4: ca. 19,720 GWh) der einzelnen Lose zugrunde gelegt.
Los 4 bilden die Abnahmestellen der RIM:
- BA - Service-Haus.
Den Zuschlag erhält nach § 58 VgV das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis. Der Zuschlag wird auf den aus den Energiefestpreisen (FP) der beiden Lieferjahre ermittelten günstigsten durchschnittlichen Energiefestpreis (ø FP) erteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister am Sitz des Bieters (z. B. Handelsregisterauszug), der nicht älter als drei Monate sein darf
- Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 5)
- Eigenerklärung zum Unternehmen (Anlage 6)
- Aktueller Jahresabschluss mit Lage- oder Geschäftsbericht
- Bankauskünfte
- Bescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben
- Bescheinigung über die Zahlung von Sozialabgaben
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Referenzliste zur Lieferung von elektrischer Energie (Anlage 4)
- Benennung der/des zentralen Ansprechpartner/s für den Auftraggeber, der mit Kompetenzen in allen Prozessschritten ausgestattet ist
- Übersicht der notwendigen Prozessabläufe und -schritte beim Auftragnehmer samt Organigramm
- Exemplarisch erstellte Musterrechnung für RLM-Abnahmestelle (Monatsrechnung)
- Exemplarisch erstellte Musterrechnung für SLP-Abnahmestelle (Jahresabschlussrechnung)
- Muster "Mitteilung Abschlagsplan"
- Musterdatenauszug aus dem EDV-System zu Bestands- und Abrechnungsdaten
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Ablauf des Lieferzeitraums von 2 Jahren wird der Energiebedarf Strom der Bundesagentur für Arbeit erneut öffentlich ausgeschrieben.
Den Zuschlag erhält nach § 58 VgV das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis.
Der Zuschlag wird auf den aus den Energiefestpreisen (FP) der beiden Lieferjahre ermittelten günstigsten durchschnittlichen Energiefestpreis (ø FP) erteilt.
Dabei ist der vom Bieter angebotene reine Stromlieferpreis maßgeblich. Denn grundsätzlich verstehen sich die Angebote aller Bieter zuzüglich derselben Steuern, Abgaben und Umlagen (derzeit Netznutzungsentgelte, Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber, Umlage
für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV, Umlage nach § 19 Absatz 2 Strom-NEV, Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG, Kosten für Messung und Abrechnung der Energie, KWKG Aufschläge, Konzessionsabgabe, eventuell anfallende Blindarbeit oberhalb der Abrechnungsfreigrenze, EEG Umlage, Stromsteuer und Umsatzsteuer).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.6 GWB 2019 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB 2019 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB 2019. § 134 Abs.1 Satz 2 GWB 2019 bleibt unberührt.