Optische Bodenkontrollstation zur Anbindung eines LEO Satelliten über einen Laserlink Referenznummer der Bekanntmachung: M/HSB1/LT636/DTEC_HW
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Optische Bodenkontrollstation zur Anbindung eines LEO Satelliten über einen Laserlink
Die UniBw M errichtet im Rahmen des Forschungsprojekts "Seamless Radio Access Networks for Internet of Space" (SeRANIS) drei komplexe und aufeinander abgestimmte Laborumgebungen für die Forschung an zukunftsweisenden Kommunikationsnetzen und -technologien zwischen Weltraum und Erde. Mit SeRANIS beabsichtigt die UniBw M, den militärischen Nutzen und die technologische Reife von Schlüsseltechnologien der Digitaliisierung zu untersuchen und zu demonstrieren. Bestandteil dieses Projekts ist der Bau eines Experimentalsatelliten. Der Experimentalsatellit wird als Plattform für Experimente in der Kommunikation, Navigation, Erdbeobachtung, Messtechnik, Satellitenbetrieb und Materialwirtschaft dienen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine optische Bodenstation für das Projekt SeRANIS, Labor 1, die in der Lage ist, den zu realisierenden LEO Satelliten über einen Laserlink anzubinden.
Die Teleskopstation soll ein typisches robotisches Astronomieteleskop oder eine Laserentfernungsmessanlage zu Satelliten enthalten. Die Optik muss so ausgelegt sein, dass Licht im nahen Infrarot (NIR) Bereich (1000 nm - 1700 nm) für die Pupille optimal abgedeckt wird. Zur Ausrichtung sollte eine Laser-Bake angebracht werden können (die Laser-Bake selbst ist nicht Gegenstand dieser Anfrage).
Um die Teleskopstation vor Wind und Wetter zu schützen, soll ein Schutzbau (Astrokuppel) vorhanden sein. Das Teleskop soll 2 m über dem Boden angebracht werden, um Bodenturbulenzen weitgehend abzuschwächen. Daher gehen wir davon aus, dass die Halterung an einer erhöhten Stelle befestigt wird (z.B. ein Pfeiler aus Stahl). Das Teleskop dient zudem als Träger für ein Terminal Assembly, einem optischen Freiraum-Kommunikationsgerät (geschätzte Abmessung in mm: ca. 400 x 400 x 500; geschätztes Gewicht: unter 10 kg). Des Weiteren soll es einige Anbauten enthalten (Netzwerkschalter, Steckdosenleiste, Mikrocontroller; geschätztes Gewicht: unter 10 kg). Die genauen Maße und der jeweilige Gravitationsschwerpunkt des Terminal Assembly unterliegen Änderungen. Wir erwarten eine Länge von 250 - 490 mm und einen Gravitationsschwerpunkt zwischen 100 - 350 mm hinter seinem Befestigungspunkt an der Halterung. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das OGS kein übermäßiges Schadensrisiko darstellt (einschließlich Sachschäden benachbarter Anlagen) und keine Gefahren für Körper und Gesundheit von Personen des Betriebs oder im Ruhezustand ausgehen. Insbesondere sind geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des mit der Anlage betrauten Personals zu treffen (Arbeitsschutz).
Der obsiegende Bieter muss die Bodenkontrollstation innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlagserteilung an die UniBw M liefern. Der obsiegende Bieter muss eine Garantie für die Funktionsfähigkeit und Beschaffenheit der Bodenkontrollstation für eine Dauer von mindestens 12 bis maximal 36 Monaten ab Abnahme übernehmen.
Mehrfachangeobte, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften, sind nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bietergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein
Austausch einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
Der Angebotspreis darf maximal 1.500.000,00 € (Netto) betragen. Die UniBw M behält sich vor, Angebote, die den Kostenrahmen überschreiten vom Verfahren auszuschließen, sowie das Verfahren teilweise oder insgesamt aufzuheben, sollten ausschließlich Angebote oberhalb des Kostenrahmens eingehen.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Die UniBw M errichtet im Rahmen des Forschungsprojekts "Seamless Radio Access Networks for Internet of Space" (SeRANIS) drei komplexe und aufeinander abgestimmte Laborumgebungen für die Forschung an zukunftsweisenden Kommunikationsnetzen und -technologien zwischen Weltraum und Erde. Mit SeRANIS beabsichtigt die UniBw M, den militärischen Nutzen und die technologische Reife von Schlüsseltechnologien der Digitaliisierung zu untersuchen und zu demonstrieren. Bestandteil dieses Projekts ist der Bau eines Experimentalsatelliten. Der Experimentalsatellit wird als Plattform für Experimente in der Kommunikation, Navigation, Erdbeobachtung, Messtechnik, Satellitenbetrieb und Materialwirtschaft dienen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine optische Bodenstation für das Projekt SeRANIS, Labor 1, die in der Lage ist, den zu realisierenden LEO Satelliten über einen Laserlink anzubinden.
Die Teleskopstation soll ein typisches robotisches Astronomieteleskop oder eine Laserentfernungsmessanlage zu Satelliten enthalten. Die Optik muss so ausgelegt sein, dass Licht im nahen Infrarot (NIR) Bereich (1000 nm - 1700 nm) für die Pupille optimal abgedeckt wird. Zur Ausrichtung sollte eine Laser-Bake angebracht werden können (die Laser-Bake selbst ist nicht Gegenstand dieser Anfrage).
Um die Teleskopstation vor Wind und Wetter zu schützen, soll ein Schutzbau (Astrokuppel) vorhanden sein. Das Teleskop soll 2 m über dem Boden angebracht werden, um Bodenturbulenzen weitgehend abzuschwächen. Daher gehen wir davon aus, dass die Halterung an einer erhöhten Stelle befestigt wird (z.B. ein Pfeiler aus Stahl). Das Teleskop dient zudem als Träger für ein Terminal Assembly, einem optischen Freiraum-Kommunikationsgerät (geschätzte Abmessung in mm: ca. 400 x 400 x 500; geschätztes Gewicht: unter 10 kg). Des Weiteren soll es einige Anbauten enthalten (Netzwerkschalter, Steckdosenleiste, Mikrocontroller; geschätztes Gewicht: unter 10 kg). Die genauen Maße und der jeweilige Gravitationsschwerpunkt des Terminal Assembly unterliegen Änderungen. Wir erwarten eine Länge von 250 - 490 mm und einen Gravitationsschwerpunkt zwischen 100 - 350 mm hinter seinem Befestigungspunkt an der Halterung. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das OGS kein übermäßiges Schadensrisiko darstellt (einschließlich Sachschäden benachbarter Anlagen) und keine Gefahren für Körper und Gesundheit von Personen des Betriebs oder im Ruhezustand ausgehen. Insbesondere sind geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des mit der Anlage betrauten Personals zu treffen (Arbeitsschutz).
Der obsiegende Bieter muss die Bodenkontrollstation innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlagserteilung an die UniBw M liefern. Der obsiegende Bieter muss eine Garantie für die Funktionsfähigkeit und Beschaffenheit der Bodenkontrollstation für eine Dauer von mindestens 12 bis maximal 36 Monaten ab Abnahme übernehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind,
- der Bieter in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandlos Beiträge entrichtet hat.
b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bietergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Konzeption und Lieferung von optischen Bodenkontrollstationen für Satelliten).
b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärungen, dass die von dem Bieter entwickelten und gelieferten Optischen Bodenkontrollstationen mit RoHs und REACH übereinstimmen.
b) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, dass die von dem Bieter entwickelten und gelieferten Optischen Bodenkonktrollstationen keine Teile beinhalten, die den Regelungen des internationalen Waffenhandels (ITAR) unterfallen.
c) Liste der vom Bewerber in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Lieferung von optischen Bodenkontrollstationen zur Anbindung von Satelliten über Laserlink mit einem Auftragsvolumen von mehr als 1 Mio. EUR (netto)), unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und Leistungszeiträume, der Referenzen mit Ansprechpartnern inkl. Tel.-Nr
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Aus den eingereichten Referenzen muss sich ergeben, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens zwei vergleichbaren optische Bodenkontrollstationen geliefert hat.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mehrfachangeobte, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften, sind nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bietergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein
Austausch einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
2. Der Angebotspreis darf maximal 1.500.000,00 € (Netto) betragen. Die UniBw M behält sich vor, Angebote, die den Kostenrahmen überschreiten vom Verfahren auszuschließen, sowie das Verfahren teilweise oder insgesamt aufzuheben, sollten ausschließlich Angebote oberhalb des Kostenrahmens eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.