Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Praxisbedarf für Bayerische Bereitschaftspraxen 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gedikom.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gedikom.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Praxisbedarf für Bayerische Bereitschaftspraxen 2021
Der verfahrensgegenständliche Auftrag beinhaltet den Bedarf aller in Bayern durch den Auftraggeber betriebenen Bereitschaftspraxen (BPxen). Bei dem gegenständlichen Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und einem Auftragnehmer im Sinne des § 21 VGV. Die Rahmenvereinbarung wird nur mit einem einzelnen Auftragnehmer geschlossen, da die Ausstattung der Praxen in Bayern nach Willen des Auftraggebers einheitlich ausgestaltet sein muss.
Vertragsgegenstand ist die Beschaffung, Lagerung, Verkauf und Distribution von Kern- und Sortimentsartikeln durch den Auftragnehmer, sowie die Bereitstellung, Anbindung und der Betrieb eines Online-Shops für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen Online-Shop mit entsprechenden aktuellen Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Bayreuth
Durch eine verfahrensgegenständliche Rahmenvereinbarung soll die Versorgung der bayerischen Bereitschaftspraxen, die über das gesamte Gebiet des Freistaats Bayern verteilt sind, mit Sprechstundenbedarf, Praxisbedarf, Medikamenten, Büromaterial und sonstigem Betriebsbedarf gedeckt werden.
Für den Auftraggeber ist es von überragender Bedeutung, dass die termingerechte (vgl. Ziff. 9 der besonderen Vertragsbedingungen) Versorgung der Bereitschaftspraxen mit den verfahrensgegenständlichen Gütern, auch im Falle von Lieferengpässen, gleich aus welchen Gründen, stets sichergestellt ist. Der Bieter hat im Rahmen des Vergabeverfahrens sein Konzept zur Erfüllung dieser Anforderung vorzulegen, welches nicht nur Gegenstand der Angebotswertung (vgl. Dokument „Wertungskriterien“) sondern auch Bestandteil des zu schließenden Vertrages ist.
Der durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellende Online-Shop soll eine elektronische Einkaufsplattform (vergleichbar mit Plattformen wie www.amazon.de) darstellen, der eine möglichst effiziente und selbstständige Bestellung der Artikel durch die, durch den Auftraggeber zu bestimmenden, Nutzer zu ermöglichen hat.
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber dabei für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung die uneingeschränkte Nutzung der Software und gewährleistet deren Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit. Das System muss über entsprechende Vorkehrungen zur Datensicherheit verfügen. Der Online-Shop muss in seiner technischen Konzeption, seiner Funktionalität und seiner Benutzeroberfläche dem entsprechen, was zum Zeitpunkt der Ausschreibung Standard für Online-Shops ist (Nutzung auf mobilen Endgeräten, regelmäßige Updates, professionelle Suchfunktion, etc.). Dem Angebot ist eine Präsentation (z.B. Screenshots, Link zu Demo-Version, etc.) beizugeben. Die Präsentation muss eine Bewertung des Layouts und der Funktionalität des Onlineshops ermöglichen und ist Gegenstand der Wertung (vgl. Dokument „Wertungskriterien“).
Das Nutzungsrecht des Online-Shops besteht nur für vom Auftraggeber berechtigte Personen (definierte Personengruppe der Nutzer und Führungskräfte der einzelnen BPxen). Dritte, die von diesem Personenkreis nicht umfasst sind, sind durch technische Vorkehrungen von der Nutzung auszuschließen (vgl. hierzu die Bestimmungen in den besonderen Vertragsbedingungen).
In den BPxen wird ein Kernsortiment genutzt, welches in dem Online-Shop zur Bestellung zu hinterlegen ist. Das Kernsortiment ist dabei nicht fix definiert, sondern kann auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen und Anpassungen unterliegen. Eine detaillierte Beschreibung des Sortiments befindet sich im Leistungsverzeichnis unter dem Unterpunkt 2. Leistungsumfang/-gegenstand.
Bei Änderungen des Auftragssortiments (vor allem bei Nichtverfügbarkeiten und Beschaffungsschwierigkeiten von Materialien) hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch bei der Hinzu- oder Herausnahme von Produkten, Veränderung von Produkten durch den Hersteller, Veränderung von Packungseinheiten und ähnliche Änderungen. Diese Veränderungen müssen auch den Nutzern des Online-Shops auf der Startseite und den Produktunterseiten unkompliziert kenntlich gemacht werden. Bei Nichtverfügbarkeiten sind dem Auftraggeber gleichwertige Ersatzprodukte anzubieten. Bei der Hinzunahme von Produkten ist der Auftraggeber durch den Auftragnehmer bezüglich deren Auswahl einzubinden. Bestellungen (Einzelaufträge) über den Online-Shop werden nach den Bestimmungen des Kaufvertragsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie des Handelsgesetzbuches abgewickelt (HGB), sofern in den dieser Vergabe zu Grunde liegenden Vertragsunterlagen nichts Anderweitiges bestimmt ist.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimal um jeweils 12 Monate bis zu einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von 48 Monaten endet die Laufzeit, ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Praxisbedarf für Bayerische Bereitschaftspraxen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohe Börde OT Irxleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: www.sternapo.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Ein öffentlicher Auftrag ist gem. § 135 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber Nr. 1 gegen § 134 verstoßen hat oder Nr. 2 den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Unwirksamkeit nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn - der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
- der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
- der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 GWB Abs. 3 S. 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.