GSV Beitragseinzug Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 OV 002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dingolfing
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 84130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwbkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
GSV Beitragseinzug
Beschaffung von Dienstleistungen zum Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (GSV) und der Beiträge aus Versorgungsbezügen (VB) von Zahlstellen (Einzug Beiträge GSV und VB).
Sitz des Bieters über die Systeme des Auftraggebers
Beschaffung von Dienstleistungen zum Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (GSV) und der Beiträge aus Versorgungsbezügen (VB) von Zahlstellen (Einzug Beiträge GSV und VB).
Ursprüngliche Laufzeit 24 Monate.
Zweimalige einseitig durch den Auftraggeber abrufbare Verlängerungsoption um 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wirtschaftsteilnehmer haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 bis § 125 GWB zu erklären. Hierzu müssen die Wirtschaftsteilnehmer die Anlage 10 - Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" der Vergabeunterlagen ausfüllen und mit dem Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft einreichen.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss der Bieter oder das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle der Eignungsleihe) die Anlage 11 - Formblatt "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" jeweils ausfüllen und mit dem Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft einreichen.
Folgende Angaben und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
Handelsregisterauszug, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein darf oder ein alternativer Nachweis (vgl. Kapitel II.1.7.1. der Vergabeunterlagen).
Der Bieter / die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, im Falle der Auftragserteilung - sofern und soweit nicht bereits vorhanden - spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung (dann als Auftragnehmer) eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,- EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden, von 1.500.000,- EUR pro Versicherungsfall für Sachschäden, 1.000.000,- EUR pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abzuschließen und dem Auftraggeber unaufgefordert nachweisen. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit von Einzelabrufen aus der Rahmenvereinbarung aufrechterhalten, mindestens jedoch bis zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen. (vgl. Kapitel 1.7.2. der Vergabunterlagen).
Darüberhinaus verpflichtet sich der Bieter / die Bietergemeinschaft Auskunft über die Nettoumsätze gemäß Jahresabschluss der letzten drei Jahre zu geben. (vgl. Anlage 12 - Formblatt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit")
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fordert der Auftraggeber geeignete Referenzen. Hierzu hat der Bieter / die Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle der Eignungsleihe) die Anlage 13 - Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" auszufüllen und der Bieter / die Bietergemeinschaft hat diese Formblätter mit dem Angebot einzureichen (vgl. Kapitel 1.7.3. der Vergabeunterlagen).
Es ist mindestens eine Referenz beizubringen, bei der in den letzten drei Jahren die geforderte Referenzleistung vom Bieter in vergleichbarer Art und Weise durchgeführt worden ist.
Vergleichbar ist die Referenzleistung, wenn in den letzten drei Jahren eine Dienstleistungen zum Einzug des Gesamtsozialversicherungs-beitrags (GSV) und der Beiträge aus Versorgungsbezügen (VB) von Zahlstellen (Einzug Beiträge GSV und VB) erbracht wurde.
Sollte diese Anforderung nicht vorliegen, ist das Angebot auszuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
frühestens Juni 2023
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMTR50Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergabrecht_node.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.