PR790/21-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klipa.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gamm.pro
Abschnitt II: Gegenstand
PR790/21-01
Versorgung des Auftraggebers mit Miet-Stationswäsche, Miet-Bereichskleidung und Miet-Bettwaren und der in verschiedenen Dienstarten beschäftigten Personen mit geeigneter Miet-Berufsbekleidung, weiterhin die Aufbereitung von kundeneigener Wäsche. Leistungsbeginn ist der 01.06.2022.
86551 Aichach
86316 Friedberg
Die in der Trägerschaft des Landkreises Aichach-Friedberg geführten Kliniken an der Paar bieten ihren Patienten ein breites medizinisches Spektrum mit 180 Betten in Friedberg und bis zu 140 Betten in Aichach.
Die Wäsche zur Versorgung der Patienten und des Personals ist drei Mal wöchentlich vorkommissioniert zentral anzuliefern.
Die Berufskleidungsversorgung ist grundsätzlich größenbezogen organisiert.
Kundeneigene Wäsche fällt nur in geringem Umfang an.
Verlängerungsoption 3-mal jeweils 12 Monate
Folierung / Einschweißen der OP-Bereichskleidung in 5er Packeinheiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Scientology-Schutzerklärung
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eintragung im Handels- oder Berufsregister
- Vermeidung Kinderarbeit
- Einhaltung Arbeitsbedingungen und Mindestlohn
Als Einzelnachweis vorzulegen:
- Falls zutreffend Nachweis bevorzugter Bieter
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung
Eigenerklärungen
- Angaben zur Mitarbeiter-Anzahl.
Mindestdeckungssummen der Haftpflichtversicherung, 2 mal maximiert pro Versicherungsjahr
2 Mio € für Personenschäden
2 Mio € für Sachschäden
50.000 € für Obhuts- und Bearbeitungsschäden
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben über das Leistungsprofil der Betriebsstätte
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Als Einzelnachweis vorzulegen:
- Nachweis Einhaltung RKI-Richtlinie Krankenhauswäsche
- Aktuelles Zertifikat QM-System
- Havariekonzept
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Aktueller Nachweis Einhaltung der RKI-Richtlinie Krankenhauswäsche (bspw. RAL GZ 992/2)
Aktuell gültiges Zertifikat QM-System EN ISO 9001 für die vorgesehene Betriebsstätte.
Havariekonzept: Vorlage von mindestens 1 Kooperationsvereinbarung mit einer Wäscherei für Krankenauswäsche, die die Versorgung des Auftraggebers im Havariefall des Auftragnehmers übernimmt
Referenzen: Vorlage von mindestens 2 aktuellen Referenzen vergleichbarer Leistungen bzgl. Wäscheversorgung von Krankenhäusern, Versorgung mit Mietstationswäsche und Mietberufskleidung; Mindestens 600 Betten für alle Referenzen zusammen; Aktuell bedeutet, dass die Versorgung zur Zeit geleistet wird oder nicht länger als 3 Jahre zurück liegen darf, gerechnet vom Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahrens; Versorgung aus dem Wäscherei-Standort, der für die Versorgung vorgesehen ist; Die Referenzen sind vom Kunden zu bestätigen; Der Referenzgeber ist zufrieden oder sehr zufrieden mit der erbrachten Leistung.
Leistungsprofil der Betriebsstätte: Gesamt-Kapazität je 8-Stunden-Schicht: 5.000 kg;
Freie Kapazität im Durchschnitt 2.000 kg pro Tag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D444526303 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB . § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.