Transport und Verwertung von kommunalem Klärschlamm Referenznummer der Bekanntmachung: 20217000.6384
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rimsting
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83253
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Verwertung von kommunalem Klärschlamm
Ausgeschrieben wird der Transport und die Verwertung von kommunalem, entwässertem Klärschlamm des AUV Chiemsee für die kommenden 3 Jahre.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Abwasser- und Umweltverband Chiemsee schreibt den Transport und die weitere Verwertung des anfallenden kommunalen Klärschlamms der Verbandskläranlage für die kommenden 3 Jahre aus.
Der auf der Kläranlage anfallende Klärschlamm wird vor Ort entwässert. Pro Jahr fallen ca. 2.200 m³ - 2.600 to entwässerter Klärschlamm (TR-Gehalt zwischen 24 - 30%) an. Der Klärschlamm der Kläranlage fällt kontinuierlich (Mo – So) an. Der entwässerte Schlamm wird in einer Klärschlammlagerhalle (max. 600 t Lagerkapazität) zwischengelagert. Die Abholung des Klärschlamms kann werktäglich zwischen 6:00 Uhr und 18:00 Uhr erfolgen, weitere Abholzeiten nach Rücksprache. Die Klärschlammhalle ist frei zugänglich. Abholungen sind mindestens 2 Tage vorab beim AG anzukündigen. Die Lagerkapazität der Schlammhalle darf, auch während Revisions-/Ausfallzeiten der weiteren Verwertungsanlage, nicht überschritten werden.
Es sind alle geltenden Rechtsvorschriften bei Auftragsausführung einzuhalten.
Details zu den Rahmenbedingungen und den Anforderungen sind in der beiliegenden Beschreibung der Ausschreibung genannt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vorbemerkungen und zusätzliche Vertragsbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.