ÖPP-Maßnahme Bildungseinrichtung Tiefes Feld, Nürnberg Technische und wirtschaftliche Beratungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021003677
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90403
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
ÖPP-Maßnahme Bildungseinrichtung Tiefes Feld, Nürnberg Technische und wirtschaftliche Beratungsleistungen
Technische und wirtschaftliche Beratungsleistungen sowie Gesamtkoordination und Projektsteuerung des Vergabeverfahrens für die ÖPP-Maßnahme Bildungseinrichtung Tefes Feld in Nürnberg. Verfahren nach VgV, stufenweise Vergabe. Die Stadt Nürnberg beabsichtigt im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) den Neubau einer Gesamt-Bildungseinrichtung bestehend aus:
• dem Neubau eines 6-zügigen Gymnasiums mit 54 Klassen und Ganztagsflächen, Dreifach-Sporthalle mit Tribüne, Einfach-Sporthalle, Außen- und Freiflächen, um den demographisch und schulstrukturell bedingt anwachsenden Schülerzahlen zu begegnen
• dem Neubau einer bis zu 4-zügigen Grundschule, d.h. bis zu 16 Regelklassen, mit Außen- und Freiflächen, Einfachsporthalle und einem ganztägigen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot als Hort in Form einer Kombieinrichtung mit bis zu 400 Plätzen
• Freisportflächen (vor allem für die Grundschule) unmittelbar am Schulgelände
• Freisportflächen mit Betriebsgebäuden für das Gymnasium und den Vereinssport auf dem Vorhabengrundstück „Freisportanlage“ (Wettkampfbahn Typ C mit Kunstrasenplatz)
Die bauliche Umsetzung ist derzeit ab dem Jahr 2025 geplant, die Inbetriebnahme der Einrichtungen für Schule und Sport ist für das Schuljahr 2027/28 geplant.
Das ÖPP-Projekt soll Planung, Bau, Finanzierung und das Gebäudemanagement über 25 Jahre umfassen.
Technische Beratungsleistung
Nürnberg
Werkvertragliche Erbringung von technischen Beratungsleistungen für den Neubau einer Bildungseinrichtung am Standort Tiefes Feld in Nürnberg im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) in drei Stufen: Stufe 1 - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Stufe 2 - Öffentlicher Teilnahmewettbewerb, Stufe 3 - Vergabeverfahren
Referenzen, Jahresumsatz, Finanzkennzahlen, Fachkräfte, Beschäftigtenzahl, Führungskräfte
Die AG behält sich die stufenweise Beauftragung einzelner Grundleistungen sowie die Beauftragung von den einzelnen Stufen zugeordneten Bedarfspositionen vor - gegebenenfalls auch teil- und abschnittsweise.
Abweichend zu VgV § 46 (3) kann der Bewerber Referenzen vorlegen die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Wirtschaftliche Beratungsleistung
Werkvertragliche Erbringung von wirtschaftlichen Beratungsleistungen für den Neubau einer Bildungseinrichtung am Standort Tiefes Feld in Nürnberg im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) in drei Stufen: Stufe 1 - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Stufe 2 - Öffentlicher Teilnahmewettbewerb, Stufe 3 - Vergabeverfahren
Referenzen, Jahresumsatz, Finanzkennzahlen, Fachkräfte, Beschäftigtenzahl, Führungskräfte
Die AG behält sich die stufenweise Beauftragung einzelner Grundleistungen sowie die Beauftragung von den einzelnen Stufen zugeordneten Bedarfspositionen vor - gegebenenfalls auch teil- und abschnittsweise.
Abweichend zu VgV § 46 (3) kann der Bewerber Referenzen vorlegen die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der
verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer
Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der
Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im
Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Los 1: Nachweis zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur im Sinne von Art.2 Bayerisches Ingenieurgesetz in einer
einschlägigen technisch / naturwissenschaftlichen Fachrichtung
Los 2: Nachweis einer zum Aufgabenbereich passenden Qualifikation
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber
Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren.
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen bzw. den Bewerbungsbögen und Nachweisen (Anlagen); sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind
auf der Vergabeplattform (https://portal.deutsche-evergabe.de/) eingestellt.
Der Bewerbungsbogen bzw. die Bewerbungsbögen und ggf. weitere einzureichende Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen und lokal zu
bearbeiten und auszudrucken.
Der Bewerbungsbogen bzw. die Bewerbungsbögen ist / sind durch den jeweiligen Bewerber zwingend anzuwenden. Dabei sind durch den Bewerber die weiß
hinterlegten Felder auszufüllen bzw. anzukreuzen.
Etwaige Anlagen sind in die Liste der Anlagen (III.11. Bewerbungsbogen) einzutragen. Je Referenz ist eine aussagekräftige Zusammenfassung auf einer (!) Seite
DIN A4 zu erstellen.
Bei der durch den Auftraggeber durchzuführenden Prüfung wird zunächst losweise die Erfüllung der formalen Kriterien (Ausschlusskriterien) der Bewerbung
abgeprüft (Auswahlschritt I). Im Anschluss werden die Bewerbungen, welche die formalen Bedingungen erfüllen, qualitativ mittels Punkten bewertet
(Auswahlschritt II). Folgende Ziffern werden zur Punktwertung herangezogen: 7. / 8. / 9. / 10. Die jeweilige Wichtung findet sich in der linken Spalte des
Bewerbungsbogens; das zugehörige Bewertungsschema ist dort in der rechten Spalte aufgeführt.
(Bewertungsformel: IST-Punkte x Wichtung = Wertungspunkte; Bsp.: 2,5 [erreichte Punkte] x 15 = 37,5 [Wertungspunkte]).
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform https://portal.deutsche-evergabe.de in Textform eingereicht
werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung des
Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt,
angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.