Rahmenvereinbarung Veranstaltungstechniker für KuKuQ und KuF ab 01.03.2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004246
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90403
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.beschaffungsmanagement.nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Veranstaltungstechniker für KuKuQ und KuF ab 01.03.2022
Rahmenvereinbarung Veranstaltungstechniker für KuKuQ und KuF ab 01.03.2022
Bühne, Beleuchtung, Ton, Medientechnik Bereich KUF
Bühne, Beleuchtung, Ton, Medientechnik Bereich KUF
Nach Ablauf der Festlaufzeit kann der Rahmenvertrag 3-mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden, maximal bis zum 28.02.2026. Ob die Verlängerungsoption gezogen wird, wird den Vertragspartnern 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit mitgeteilt.
Bühne, Beleuchtung, Ton, Medientechnik Bereich KuKuQ
Bühne, Beleuchtung, Ton, Medientechnik Bereich KuKuQ
Nach Ablauf der Festlaufzeit kann der Rahmenvertrag 3-mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden, maximal bis zum 28.02.2026. Ob die Verlängerungsoption gezogen wird, wird den Vertragspartnern 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit mitgeteilt.
Hausverantwortung für KuKuQ
Hausverantwortung für KuKuQ
Nach Ablauf der Festlaufzeit kann der Rahmenvertrag 3-mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden, maximal bis zum 28.02.2026. Ob die Verlängerungsoption gezogen wird, wird den Vertragspartnern 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit mitgeteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) Ihres Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
Für Lose 1 und 2
Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Sachschäden 2 Mio. EUR;
Personenschäden 2 Mio. EUR;
für Los 3 zusätzlich Schlüsselrisiko [Betrag gelöscht] Euro
Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden.
Scientology-Schutzerklärung
Für Lose 1 und 2:
Mindestens abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder gleichwertige/ höherwertige Ausbildung
Für Los 3:
Verantwortliche für Veranstaltungstechnik gem. § 39 VStättV. Dies sind:
1. die Geprüften Meister für Veranstaltungstechnik,
2. technische Fachkräfte mit bestandenem fachrichtungsspezifischem Teil der Prüfung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit den §§ 5, 6 oder 7
der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für
Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung oder Halle in der jeweiligen Fachrichtung,
3. Diplomingenieure und Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Theater-, Veranstaltungs- und Produktionstechnik mit mindestens einem Jahr
Berufserfahrung im technischen Betrieb von Bühnen, Studios oder Mehrzweckhallen in der jeweiligen Fachrichtung, denen die Industrie- und
Handelskammer Karlsruhe ein Befähigungszeugnis nach Anlage 1 ausgestellt hat,
4. technische Bühnen- und Studiofachkräfte, die den Befähigungsnachweis nach den bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Vorschriften
erworben haben.
(2) Gleichwertige Ausbildungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben und durch einen Ausbildungsnachweis belegt werden, sind entsprechend den europäischen Richtlinien zur Anerkennung von Berufsqualifikationen den in Absatz 1 genannten Ausbildungen gleichgestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel für das erste Vertragsjahr relativ wahrscheinlich ist, dies jedoch unter dem Vorbehalt steht, dass der Stadtrat in den Haushaltsberatungen im November 2021 die Mittel wie von der Verwaltung vorgeschlagen beschließt und der Haushalt 2022 anschließend durch die Regierung von Mittelfranken genehmigt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §161 GWB („unverzüglich“). Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Frist zur Anstrengung eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 160 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Auftragserteilung: gemäß § 134 Abs. 2 GWB, 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftra ggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber per Fax oder auf elektronischem Weg.