Generalsanierung Stadttheater Ingolstadt - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ingolstadt.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av14da72
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80993
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av14da72
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Stadttheater Ingolstadt - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI
Das Stadttheater Ingolstadt ist das Schauspielhaus der Stadt Ingolstadt und wurde 1964 nach Plänen von Hardt-Waltherr Hämer errichtet. Nach 50 Jahren Nutzung steht jetzt eine Generalsanierung an.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Schloßlände 1
85049 Ingolstadt
Das Stadttheater Ingolstadt ist das Schauspielhaus der Stadt Ingolstadt und wurde 1964 nach Plänen von Hardt-Waltherr Hämer errichtet. Seit 2002 steht das Gebäude unter Denkmalschutz. Das Große Haus mit 663 Plätzen ist die Hauptspielstätte des eigenen Schauspielensembles. Die Werkstattbühne wurde 1967 eröffnet. Ab der Spielzeit 2011/2012 beherbergt die Werkstatt die neu gegründete Sparte Junges Theater. Der Festsaal bietet Platz für 300 bis 1300 Besucher.
Im Südwesten befinden sich über mehrere Ebenen verteilt die dem Gastronomiebereich zugehörigen Räumlichkeiten, die zahlreichen kleinen Räume des Verwaltungsaktes befinden sich vorwiegend in den unteren Ebenen des südlichen Gebäudeteils. Im nordöstlichen bis südöstlichen Bereich liegen über sämtliche Geschossebenen zahlreiche Werkstatt-, Requisiten- und Lagerräume in einem Gebäudetrakt.
Nach 50 Jahren Nutzung steht jetzt eine Generalsanierung an. Im Rahmen der anstehenden Generalsanierung sind unter Wahrung der Denkmaleigenschaft und des Urheberrechtes energetische Sanierungsmaßnahmen einzureihen. Es sind dringende Maßnahmen notwendig, insbesondere hinsichtlich Brandschutz und Gebäudetechnik. Ein Komplettaustausch der Technischen Ausrüstung ist erforderlich. Der Hochbau ist ebenfalls deutlich sanierungsbedürftig. Während der Sanierung soll eine komplette Auslagerung erfolgen, somit bleibt das Theater für die gesamte Bauzeit geschlossen. Das Projekt soll unter Einsatz der BIM Methodik (Building Information Modell) abgewickelt werden.
Für die Generalsanierung werden derzeitig ca. 81,0 Mio. netto (Kgr. 200-600) geschätzt.
Für die Maßnahme sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst wird in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. In den darauf folgenden Beauftragungsstufen werden die
Leistungsphasen 3-9 (stufenweise) gemäß § 34 HOAI abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2018-2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
— Gesamtumsatz ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Pkt.),
— Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (4 Pkt.),
— Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (3 Pkt.),
— Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (2 Pkt.),
— Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (1 Pkt.),
— Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Pkt.).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018-2020 für das gesamte Büro des Bewerbers aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
— durchschn. ≥ 15 Gesamtmitarbeiter (5 Pkt.),
— durchschn. < 15 Gesamtmitarbeiter und ≥ 10 Gesamtmitarbeiter (4 Pkt.),
— durchschn. < 10 Gesamtmitarbeiter und ≥ 8 Gesamtmitarbeiter (3 Pkt.),
— durchschn. < 8 Gesamtmitarbeiter und ≥ 6 Gesamtmitarbeiter (2 Pkt.),
— durchschn. < 6 Gesamtmitarbeiter und ≥ 4 Gesamtmitarbeiter (1 Pkt.),
— durchschn. < 4 Gesamtmitarbeiter (0 Pkt.).
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 01. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Folgende Anforderungen sollte durch jedes Referenzprojekt erfüllt sein:
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Gebäude aus dem Bereich Kultur (z. B. Theater, Konzerthaus, Gebäude mit Bühnenbereich o. ä.) (max. 5 Pkt.),
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Versammlungsstätte (max. 3 Pkt.),
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (max. 3 Pkt.),
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich sowohl um eine Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme (max. 4 Pkt.),
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordung vergleichbar (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) ≥ 80,0 Mio. EUR brutto) (max. 4 Pkt.),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. HOAI) erbracht (max. 5 Pkt.),
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 2 Pkt.).
Durch folgende Anforderungen können weitere Zusatzpunkte erreicht werden:
— eines der angegebenen Referenzprojekte ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Anforderungen an den Denkmalschutz vergleichbar (hier: denkmalgeschütztes Gebäude aus der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts) (max. 7,5 Pkt.),
— eines der Referenzprojekte wurde mithilfe von BIM (Building Information Modeling) erbracht (max. 7,5 Pkt.).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Kosten (Kgr. 300 + 400, DIN 276) brutto,
— erbrachte Leistungsphasen.
Es können 25 Punkte je Referenzprojekt und 15 Zusatzpunkte erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Anlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
– Leistungsphasen 3–9 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5 - 7 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 34 HOAI
– ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI: siehe „Anlage F – Vertragsentwurf“
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Beauftragungsstufen, besonderer Leistungen oder Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend);
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht;
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV);
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen;
5a. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 123 GWB vergleichbar sind;
5b. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 124 GWB vergleichbar sind;
5c. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vergleichbar sind;
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
In einem ersten Schritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (Kgr. 300 + 400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt gemäß Abschnitt II.2.9) dieser Auftragsbekanntmachung.
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7) der Auftragsbekanntmachung benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Im Rahmen der Planung soll festgelegt werden, welche der Varianten realisiert wird.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfache Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als mehrfache Teilnahmeanträge gelten auch mehrere Teilnahmeanträge von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis drei Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis drei Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser drei Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Für die Einreichung des Teilnahmeantrags ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform notwendig.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (eignungsleihende Unternehmen) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de