Schloss Seehof, Instandsetzungsarbeiten an Schloss und Parkmauern Referenznummer der Bekanntmachung: 15103 E 0003
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schloss Seehof, Instandsetzungsarbeiten an Schloss und Parkmauern
Schloss Seehof ist die ehemalige Sommerresidenz und Jagdschloss der Bamberger Fürstbischöfe. Das Schloss, seine Ausstattung und die umgebende Parkanlage mit Umfriedung sind Baudenkmal nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz. Dies gilt auch für die umliegenden Gebäude der Gesamtanlage, Gartenplastiken und Teile der Parkausstattung. Erstmals nach Abschluss der grundlegenden Instandsetzung und Restaurierung von Schloss Seehof in den 1980er Jahren sind umfassende Instandsetzungsarbeiten an Dach und Fassade sowie den Umfassungsmauern des Parks zu Erhaltung der historischen Bausubstanz und Verkehrssicherheit notwendig. Darüber hinaus sind auch umfangreiche restauratorische Maßnahmen an Parkfiguren, Parktreppen, Kaskade und Seeufermauer mit Seegitter erforderlich.
96117 Memmelsdorf
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen werden in einzelnen aufeinanderfolgenden Bauabschnitten an Schlossgebäude, Parkmauern und Parkausstattung ausgeführt und erfordern fundierte Fachkenntnisse im Bereich der Denkmalpflege.
- Restaurierung der Fenster: ca. 210 Fenster, 50 Winterfenster, 50 Fensterläden;
- Sanierung Parkmauern: ca. 900m, davon 450m historisch;
- Ausstattung Schlosspark:
Restaurierung Parkfiguren (10 Orginalskulpturen, 22 Abgusskopien, Herstellen 6 Bildhauerkopien), 12 Parktreppen, 5 Toranlagen;
- Instandsetzung Sandsteinmauern mit Bekrönungen (ca. 400m) und Sandsteinmauern mit acrylharzvollgetränktem Seegitter (ca. 200m);
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweise gemäß §6EU, §6a EU, §6b VOB/A EU
Eignungsnachweise gemäß §6EU, §6a EU, §6b VOB/A EU
Eignungsnachweise gemäß §6EU, §6a EU, §6b VOB/A EU
Eignungsnachweise gemäß §6EU, §6a EU, §6b VOB/A EU
Eignungsnachweise gemäß §6EU, §6a EU, §6b VOB/A EU
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
„Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9