Tischler 1 Referenznummer der Bekanntmachung: V_017_750050_20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Tischler 1
Tischlerarbeiten 1: Fensterbänke, Teeküchen, Schränke
Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart
* Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle: Leistungsbeginn 15.11.2021; Leistungsende 11.02.2022
* Zwischentermine: Aufmaß und techn. Bearbeitung: 15.11. - 13.12.2021 Vorfertigung: 13.12.2021 - 17.01.2022 Montage: 17.01.2022 - 11.02.2022
* Beschreibung der Beschaffung: Fensterbänke Spanplatte HPL-beschichtet, Breite ca. 38 cm: ca. 340 lfm Teeküchenzeile einzeilig, L = ca. 3,60 m: 4 Stück Waschtisch-Unterschrank L = ca. 1,38 m: ca. 10 Stück Waschtisch-Unterschrank L = ca. 1,08 m: ca. 3 Stück Schrankkonstruktion (Stuhllager) B/H/T = ca. 7,35/2,59/1,28 m: 1 Stück
EFRE
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tischler 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenfeld
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72348
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sichdie Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommtes nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de