Abbrucharbeiten BT 4 5 6 Referenznummer der Bekanntmachung: FOE-212
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbrucharbeiten BT 4 5 6
Abbruch- und Rückbauarbeiten innerhalb des sich in Betrieb befindlichen Gebäudes in mehreren Teilabschnitten, inkl. Entsorgung der anfallenden Materialien.
ca. 1.000 m2 Rückbau GKB-Wänden, inkl. Wandbelägen, Türelemente etc.
ca. 665 m2 Rückbau GKB-Vorsatzschalen
ca. 1.300 m2 Rückbau abgehängter GKB-Decken
ca. 390 m2 Rückbau abgehängter Metallpanelldecken
ca. 1.600 m2 Rückbau von Bahnenbelägen
ca. 260 m2 Rückbau von Estrichböden
Forchheim
Abbruch- und Rückbauarbeiten innerhalb des sich in Betrieb befindlichen Gebäudes in mehreren Teilabschnitten, inkl. Entsorgung der anfallenden Materialien.
ca. 1.000 m2 Rückbau GKB-Wänden, inkl. Wandbelägen, Türelemente etc.
ca. 665 m2 Rückbau GKB-Vorsatzschalen
ca. 1.300 m2 Rückbau abgehängter GKB-Decken
ca. 390 m2 Rückbau abgehängter Metallpanelldecken
ca. 1.600 m2 Rückbau von Bahnenbelägen
ca. 260 m2 Rückbau von Estrichböden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Achstetten
NUTS-Code: DE146 Biberach
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland