Anmietung von Drucker und Multifunktionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: IVN210346
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]55
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-bayern.de/vergabeverfahren
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von Drucker und Multifunktionsgeräte
Der Auftraggeber beabsichtigt die Anmietung von Druckern und Multifunktionsgeräten nach Maßgabe der beigefügten Leistungsbeschreibung, des Kriterienkatalogs, der Preisblätter sowie der Bewerbungs- und Vertragsbedingungen. Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von Papier-Output Hardware inklusive Service, Wartung und Dienstleistungen. Es wird ein Mietvertrag über die Anmietung von ca. 240 Geräten für derzeit 26 bayernweite MD Bayern-Standorte, einschließlich Aufbau und betriebsfertige Installation der Geräte an das Netzwerk des MD Bayern, beginnend ab dem 01.04.2022 (01.02.2022 bis 31.03.2022 "Roll-Out-Phase") für die Laufzeit von 60 Monaten, abgeschlossen.
Medizinischer Dienst Bayern Haidenauplatz 1 81667 München Hauptverwaltung München, insgesamt 26 Standorte (bayernweit)
Der AG plant, an allen Unternehmens-Standorten die vorhandene Output-Lösung, bestehend aus Druckern und Multifunktionsgeräten, zu ersetzen.
Neben Lieferung, Migration und Nutzungsüberlassung der durch die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Output-Lösung, sind auch Service und Support Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Folgende Geräteklassen sind im Rahmen des Projektes anzubieten:
-Geräteklasse 1: Arbeitsplatzdrucker A4 s/wG
-Geräteklasse 2: Multifunctional Printer (MFP) A4 s/w
-Geräteklasse 3: MFP A4/A3 color
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis zur erlaubten Berufsausübung auf andere Weise. Der entsprechende darf nicht älter als sechs Monate sein. Ein elektronischer Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister ist ausreichend.
Bei Bietergemeinschaften muss ein bevollmächtigter Vertreter genannt werden und eine gesamtschuldnerische Haftung bestehen.
Eigenerklärung zu den Umsätzen und Eigenkapital des Bieters/ der Bietergemeinschaft. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss in den letzten drei Jahren über einen durchschnittlichen Umsatz von mehr als 1,2 Mio. EUR pro Jahr vorweisen können (Mindestanforderung).
Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherung oder Kreditinstitut mit mindestens folgenden Deckungssummen:
Mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall für schuldhaft verursachte Personenschäden.
Versicherungsschutz in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall für schuldhaft verursachte Sach- und Vermögensschäden. Der Versicherungsschutz muss für die Laufzeit des Mietvertrages aufrechterhalten werden.
Es wird bestätigt, dass im Unternehmen im letzten Geschäftsjahr mehr als 40 Beschäftigte tätig waren (Mindestanforderung an die Eignung).
Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe wird bestätigt, dass in den zusammen anbietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt (also die Summe) mehr als 40 festangestellte Mitarbeiter waren (Mindestanforderung).
Eigenerklärungen des Bieters/ der Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit des Bieters/ der Bietergemeinschaft :
- Erklärung, dass keine Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
- Scientology- Erklärung
- Erklärung zu Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit
- Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Lieferleistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nebst Angaben der erforderlichen Kontaktdaten (Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Funktionsbezeichnung, Telefonnummer, und E-Mail-Adresse). Der Bieter hat mindestens drei geeignete Referenzen abzugeben (Mindestanforderung). Geeignet sind nur Referenzen die im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrages über einen ähnlichen Auftrag zum Gegenstand hatten (Mindestanforderung).
Der Bieter verfügt für die Bereitstellung der Dienstleistungen die dazu notwendige infrastrukturelle, organisatorische, personelle und technische Komponenten über ein dokumentiertes und implementiertes Konzept.
Der Bieter muss ein Qualitätsmanagementsystem einsetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar entspricht, und welches gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
Das Zertifikat ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen (Ausschlusskriterium).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJ1RCHT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Es wird ausdrücklich auf § 160 Absatz 3 (GWB) verwiesen, danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, wenn der Antrag unzulässig ist, soweit:
- Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften; die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften; die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.