Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines HPC-Rechenclusters Referenznummer der Bekanntmachung: M/HSB1/LT554/DTEC_HW
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines HPC-Rechenclusters
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
• HPC-Rechencluster:
- Homogene x86-basierte Rechenknoten
- Maximal 2 Sockel pro Knoten, mehrere Knoten dürfen in einem Gehäuse zusammengefasst sein.
- CPUs mit 64 Kernen, PCIe 4.0, Dual-Socket.
- 256GB RAM (ECC) pro CPU, min. DDR4-3200.
- Boot-SSD mind. 200GB pro Board.
- Wassergekühlt, gebäudeseitige Kühlwasserversorgung steht zur Verfügung
- Vernetzung zwischen den Rechenknoten mit 100Gbit/s Infiniband (incl. Switches, non-blocking Fat Tree).
- Ethernet-Switches (1GBit/s) für Ethernet-Vernetzung und IPMI.
- Stromverteilung (z.B. PDUs, ggf. im Rack integriert).
- Redundante Netzteile.
- Redundante Stromversorgung: Das HPC-Rechencluster muss den Ausfall eines Netzteils ohne Betriebseinschränkungen tolerieren.
- Incl. benötigter Racks.
- Erweiterbarkeit des HPC-Rechenclusters um den Faktor 1,5.
• Montage und Verkabelung des HPC-Rechenclusters (Strom, Gigabit-Ethernet, IPMI, Infiniband).
• Zur Integration mit bestehenden Fileservern und Frontends drei benötigte PCIe Adapterkarten.
• Zur Umrüstung bestehender 19 ″ Rechner zwei Racks mit wassergekühltem Rücktürwärmetauscher.
• Gewährleistung 36 Monate ab Abnahme
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die UniBw M vergütet sämtliche vom Auftrag umfassten Leistungen mit einem festen Pauschalpreis in Höhe von € 420.168,07 (netto). Der Auftragnehmer hat das HPC-Rechencluster bis spätestens zum 30.11.2021 zu liefern, installieren und in Betrieb zu nehmen.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
• HPC-Rechencluster:
- Homogene x86-basierte Rechenknoten
- Maximal 2 Sockel pro Knoten, mehrere Knoten dürfen in einem Gehäuse zusammengefasst sein.
- CPUs mit 64 Kernen, PCIe 4.0, Dual-Socket.
- 256GB RAM (ECC) pro CPU, min. DDR4-3200.
- Boot-SSD mind. 200GB pro Board.
- Wassergekühlt, gebäudeseitige Kühlwasserversorgung steht zur Verfügung
- Vernetzung zwischen den Rechenknoten mit 100Gbit/s Infiniband (incl. Switches, non-blocking Fat Tree).
- Ethernet-Switches (1GBit/s) für Ethernet-Vernetzung und IPMI.
- Stromverteilung (z.B. PDUs, ggf. im Rack integriert).
- Redundante Netzteile.
- Redundante Stromversorgung: Das HPC-Rechencluster muss den Ausfall eines Netzteils ohne Betriebseinschränkungen tolerieren.
- Incl. benötigter Racks.
- Erweiterbarkeit des HPC-Rechenclusters um den Faktor 1,5.
• Montage und Verkabelung des HPC-Rechenclusters (Strom, Gigabit-Ethernet, IPMI, Infiniband).
• Zur Integration mit bestehenden Fileservern und Frontends drei benötigte PCIe Adapterkarten.
• Zur Umrüstung bestehender 19 ″ Rechner zwei Racks mit wassergekühltem Rücktürwärmetauscher.
• Gewährleistung 36 Monate ab Abnahme
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die UniBw M vergütet sämtliche vom Auftrag umfassten Leistungen mit einem festen Pauschalpreis in Höhe von € 420.168,07 (netto). Der Auftragnehmer hat das HPC-Rechencluster bis spätestens zum 30.11.2021 zu liefern, installieren und in Betrieb zu nehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften möglichst von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Formlose Eigenerklärung, in der der Bieter erklärt, ob und welche Teilleistungen des ausgeschriebenen Auftrags er durch Nachunternehmer ausführen lassen wird.
c) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von HPC-Rechenclustern) vergleichbar sind.
b) Bestätigung, dass der Bieter eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bieter sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von HPC-Rechenclustern) vergleichbar sind aus den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen das technische Leitungspersonal
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von mindestens drei HPC-Rechenclustern mit vergleichbarem Auftragsvolumen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmachtmittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
5) Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
6) Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.