Labordiagnostische Ausstattung mit Gerätetechnik und Reagenzien / Klinische Chemie / Immunchemie Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 kbo 0004 KU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Labordiagnostische Ausstattung mit Gerätetechnik und Reagenzien / Klinische Chemie / Immunchemie
Beschaffung von Laboranalysengeräten des Bereichs Klinische Chemie / Immunchemie inklusive Service und den erforderlichen Reagenzien auf Basis Preis pro Patientenergebnis für die Inhouse-Diagnostik
Durch die KBO - KLINIKEN DES BEZIRKS OBERBAYERN erfolgt die Beschaffung von Laboranalysengeräten des Bereichs Klinische Chemie / Immunchemie / Liquordiagnostik inklusive Service und den erforderlichen Reagenzien sowie sämtlicher Sekundäranalytik auf Basis Preis pro Patientenergebnis für die Inhouse-Diagnostik der drei Krankenhausstandorte:
KBO-ISAR-AMPER-KLINIKUM MÜNCHEN-OST (IAK HAAR)
KBO-ISAR-AMPER-KLINIKUM TAUFKIRCHEN (IAK TAUFKIRCHEN/VILS)
KBO-INN-SALZACH-KLINIKUM WASSERBURG AM INN (ISK WASSERBURG).
Für die Geräte ist ein Kauf vorgesehen. Der mit den Geräten verbundene Reagenzliefer- und Servicevertrag soll eine Laufzeit von 48 Monaten inklusive einer optionalen Verlängerung um bis zu drei Jahre umfassen. Eine Rücknahme der durch die Beschaffung abzulösenden Altbzw. Bestandsgeräte soll ggf. vereinbart werden ebenso wie die entsprechenden Modalitäten.
Die anzuschaffenden Geräte für den Standort WASSERBURG sollen nicht in die Bestandsräume sondern in das Labor des Krankenhausneubaus integriert werden, das voraussichtlich im Dezember 2021 bezogen werden kann. Voraussichtlich ab Juni / Juli 2022 übernimmt dann das Labor in WASSERBURG die Laborversorgung der ROMED KLINIK, die ebenfalls in den neuen Klinikcampus einziehen wird. Damit verbunden ist eine signifikante Leistungszunahme der von der Ausschreibung betroffenen diagnostischen Bereiche für den Standort WASSERBURG. Die genannten Zeiten für den Umzug und die spätere Leistungsübernahme der ROMED-KLINIK beruhen auf dem aktuellen Stand der Projektplanung.
Aufgrund der strukturellen Änderung kann die Installation der Geräte nicht zeitgleich für alle Standorte erfolgen, sondern muss stufenweise ggf. zuerst in den Laboren HAAR sowie TAUFKIRCHEN sowie abschließend mit Fertigstellung des Laborneubaus in WASSERBURG durchgeführt werden. Dabei wird die Laufzeit des Vertrages für alle Standorte harmonisiert (einheitliches
Ende der Vertragslaufzeit). Nach Zuschlagserteilung wird mit dem bezuschlagten Bieter ein gemeinsamer Projektplan
erstellt, der die Reihenfolge der Migration regelt. Die labordiagnostische Krankenversorgung muss dabei zu jeder Zeit sichergestellt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Durch regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung (Vorinformation 2021/S 098-253471)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Labordiagnostische Ausstattung mit Gerätetechnik und Reagenzien / Klinische Chemie / Immunchemie
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist gem. § 63 S. 1 Nr. 1-3 VgV aufzuheben. l Es wird zeitnah eine erneute Ausschreibung, im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, geben.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).