RV für techn. und fachl. Personal für das Projektprogramm SAP Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2021-0029
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV für techn. und fachl. Personal für das Projektprogramm SAP
Der Bayerische Rundfunk (BR) als Auftraggeber beabsichtigt mit dieser Ausschreibung, zwei getrennte Rahmenvereinbarungen zur Unterstützung und Umsetzung des Projektes "(D)ein SAP" innerhalb des Bayerischen Rundfunks mit geeigneten Auftragnehmern abzuschließen.
Die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Rollen für die Leistungserbringung sind, getrennt nach Losen in Abschnitt II.2.4 angegeben.
Das Mindestabnahmevolumen für Los 1 beträgt 200 Personentage, das Mindestabnahmevolumen für Los 2 beträgt 530 Personentage.
Die Rahmenvereinbarungen sollen mit einer Grundlaufzeit von 23 Monaten abgeschlossen werden, mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate.
Teilprojektleitung-Schnittstellen/PSP und Projektprogrammmanager
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München
Die Teilprojektleitung "Schnittstellen/PSP" ist ausschließlich für das Einzelprojekt "Schnittstellen/PSP" innerhalb des BR Projektprogramms SAP zuständig.
Beim Projektprogramm-Management laufen sämtliche Fäden der technischen Projektleitungen der Einzelprojekte des BR Projektprogramms SAP, des Gesamtprojektes (D)ein SAP, des Change-Managements des Zentraleinkaufs und der Gremien zusammen. Das Projektprogramm-Management wird darüber hinaus zusätzlich vom Auftraggeber besetzt.
Nach Ablauf der 23-monatigen Grundlaufzeit verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch 2 x um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf kündigt.
Technische Projektleitung (tPL)-Einzelprojekte und Fachlicher Experte - Modul "SAP S/4 HANA Schwerpunkt CO und Technische Projektleitung (tPL) - Einzelprojekt "Einführung SAP S/4 HANA
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München
Die technische Projektleitung "Einzelprojekte" bildet die Schnittstelle auf technischer Ebene und verantwortet die Umsetzung, der im Rahmen des Gesamtprojektes "(D)ein SAP" auf länderübergreifender Ebene, erarbeiteten Vorgaben innerhalb des Bayerischen Rundfunks sowie die Kommunikation mit der Projektlenkungsgruppe des BR Projektprogramms.
Der fachliche Experte für das Modul "SAP S/4 HANA Schwerpunkt CO" unterstützt die beiden Einzelprojekte "Controlling" innerhalb des Bayerischen Rundfunks sowie das "Einzelprojekt 2.3" im ARD-Strukturprojekt "(D)einSAP" aktiv mit seiner Expertise im Bereich Finanzen und Controlling.
Die technische Projektleitung (tPL) im "Einzelprojekt 3.1" im ARD Strukturprojekt "(D)ein SAP" hat die Aufgabe, sukzessive die notwendige SAP 4/HANA Landschaft beim SAP Steuerer IVZ in Berlin aufzubauen. Die technische Projektleitung "SAP S4/Hana" fungiert dabei als Experte in den Bereichen den Bereichen SAP-Basis, Projektmanagement und Enterprise Architecture und unterstützt den Auftraggeber hinsichtlich der Transformation zu S/4 HANA.
Nach Ablauf der 23-monatigen Grundlaufzeit verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch 2 x um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflicht-Versicherungsdeckung oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäfts-jahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unterneh-men nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigen-kapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Deckungssummen:
Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen EUR je Schadensereignis (zumindest zweifach maximiert p.a.). Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen.
Der Bonitätsindex muss mindestens eine befriedigende Bonität ausweisen.
Nur für Los 1:
Ein vom Bieter durchgeführtes, eignungsbezogenes Referenzprojekt 1, bezogen auf "Bereitstellung einer technischen (Teil-)Projektleitung Schnittstellen/PSP", in den vergangenen drei Jahren. Verwenden Sie hierzu bitte die "Anlage 1.4.3a - Referenztemplate 1
Ein vom Bieter durchgeführtes, eignungsbezogenes Referenzprojekt 2, bezogen auf "Bereitstellung eines Projektprogrammmanagers / Multi Projektmanagements", in den vergangenen drei Jahren. Verwenden Sie hierzu bitte die "Anlage 1.4.3b - Referenztemplate 2
Nur für Los 2:
Ein vom Bieter durchgeführtes, eignungsbezogenes Referenzprojekt 1, bezogen auf "Bereitstellung einer technischen Projektleitung SAP", in den vergangenen drei Jahren. Verwenden Sie hierzu bitte die "Anlage 1.4.3c - Referenztemplate 3
Ein vom Bieter durchgeführtes, eignungsbezogenes Referenzprojekt 2, bezogen auf "Bereitstellung eines fachlichen Experten SAP, Finanzen und Controlling", in den vergangenen drei Jahren. Verwenden Sie hierzu bitte die "Anlage 1.4.3d - Referenztemplate 4
Ein vom Bieter durchgeführtes, eignungsbezogenes Referenzprojekt 3, bezogen auf "Bereitstellung eines Projektverantwortlichen SAP-Basis /Einführung S/4 HANA", in den vergangenen drei Jahren. Verwenden Sie hierzu bitte die "Anlage 1.4.3e - Referenztemplate 5
Abschnitt IV: Verfahren
Bayerischer Rundfunk
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Vertragsunterlagen v3.0.pdf
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YY50
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.