Unterstützung bei der Einführung von Enterprise Architecture Management Referenznummer der Bekanntmachung: 2021JWE000005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung bei der Einführung von Enterprise Architecture Management
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) schreibt zur Einführung eines Enterprise Architecture Managements (EAM) eine Rahmenvereinbarung über Consultingleistungen und den Erwerb von LEADing Practice Materials mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren aus.
Themenschwerpunkte sind die Einführung und Etablierung von Prozessen und Artefakten für die strategische Planung und Steuerung der IT im BayLfSt.
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) schreibt zur Einführung eines Enterprise Architecture Managements (EAM) eine Rahmenvereinbarung über Consultingleistungen und den Erwerb von LEADing Practice Materials mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren aus.
Themenschwerpunkte sind die Einführung und Etablierung von Prozessen und Artefakten für die strategische Planung und Steuerung der IT im BayLfSt.
Die Vertragslaufzeit für den Bereich Consultingleistungen umfasst 2 Jahre ab Zuschlag mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr.
Die Vertragslaufzeit der Vereinbarung zum Erwerb von LEADing Practice Materials umfasst 4 Jahre ab Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung mit Bezugnahme auf das allgemeine Leistungsportfolio, die Tätigkeitsschwerpunkte der letzten 3 Jahre und den Auftragsgegenstand.
Referenzen über zwei vergleichbare, erfolgreich durchgeführte Aufträge aus dem Bereich "Einführung und Etablierung von Enterprise Architecture Management anhand von LEADing Practice Standards".
Ausführungen zum Human Ressource Management in Bezug auf die benötigten technischen Fachkräfte.
Weitere Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mindestanforderungen an die Referenzen:
- Beratungsleistung zur Konzeption und Unterstützung bei der Einführung von LEADing Practice Standards bei einer Behörde
- Zurverfügungstellung von LEADing Practice Materials
- Abschlusszeitpunkt des Referenzauftrages < 3 Jahre
- Gesamtvolumen der Beteiligung am IT-Vorhaben in Personentagen: mind. 500 PT
- Gesamtzeitraum der Beteiligung am IT-Vorhaben: mind. 2 Jahre
- Scientology Schutzerklärung
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
- Verpflichtungserklärung der eingesetzten Berater
- Teleservicevereinbarung
- Überprüfung der eingesetzten Berater*innen nach der Stufe Ü1 gem. BaySüG bzw. BVerfSchG in Verbindung mit dem SÜG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.