Sicherheitsüberprüfung ortsveränderl. elektr. Geräte / RIM Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 13-21-00206
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsüberprüfung ortsveränderl. elektr. Geräte / RIM Hannover
Sicherheitsüberprüfung
Braunschweig, Goslar, Salzgitter, Wolfenbüttel
Internen Service Braunschweig-Goslar: mit den dazugehörigen Arbeitsagenturen
und Jobcentern.
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4) der Internen Services Braunschweig-Goslar und Hannover in 6 Losen.
Los 1: Braunschweig, Goslar, Salzgitter, Wolfenbüttel
Die Leistung wird ab Zuschlag von den Inneren Diensten bzw. dem Internen Dienstbetrieb der genannten Internen Services zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate ab 01.02.2022. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdunganalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem Auftragnehmer entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt drei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein.
Die Prüfung hat nach der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV und den Vor-gaben der TRBS 2131/1111 bzw. den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
siehe Vergabeunterlagen
Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag und endet am 30.08.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Leistungsbeginn erfolgt ab dem 01.02.2022.
Göttingen, Northeim
Internen Service Braunschweig-Goslar: mit den dazugehörigen Arbeitsagenturen
und Jobcentern.
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4) der Internen Services Braunschweig-Goslar und Hannover in 6 Losen.
Los 2: Göttingen, Northeim
Die Leistung wird ab Zuschlag von den Inneren Diensten bzw. dem Internen Dienstbetrieb der genannten Internen Services zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate ab 01.02.2022. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdunganalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem Auftragnehmer entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt drei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein.
Die Prüfung hat nach der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV und den Vor-gaben der TRBS 2131/1111 bzw. den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
siehe Vergabeunterlagen
Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag und endet am 30.08.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Leistungsbeginn erfolgt ab dem 01.02.2022.
Helmstedt, Gifhorn
Internen Service Braunschweig-Goslar: mit den dazugehörigen Arbeitsagenturen
und Jobcentern.
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4) der Internen Services Braunschweig-Goslar und Hannover in 6 Losen.
Los 3: Helmstedt, Gifhorn
Die Leistung wird ab Zuschlag von den Inneren Diensten bzw. dem Internen Dienstbetrieb der genannten Internen Services zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate ab 01.02.2022. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdunganalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem Auftragnehmer entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt drei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein.
Die Prüfung hat nach der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV und den Vor-gaben der TRBS 2131/1111 bzw. den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
siehe Vergabeunterlagen
Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag und endet am 30.08.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Leistungsbeginn erfolgt ab dem 01.02.2022.
Hameln, Holzminden
Internen Service Braunschweig-Goslar: mit den dazugehörigen Arbeitsagenturen
und Jobcentern.
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4) der Internen Services Braunschweig-Goslar und Hannover in 6 Losen.
Los 4: Hameln, Holzminden
Die Leistung wird ab Zuschlag von den Inneren Diensten bzw. dem Internen Dienstbetrieb der genannten Internen Services zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate ab 01.02.2022. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdunganalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem Auftragnehmer entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt drei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein.
Die Prüfung hat nach der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV und den Vor-gaben der TRBS 2131/1111 bzw. den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
siehe Vergabeunterlagen
Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag und endet am 30.08.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Leistungsbeginn erfolgt ab dem 01.02.2022.
Hannover
Internen Service Braunschweig-Goslar: mit den dazugehörigen Arbeitsagenturen
und Jobcentern
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4) der Internen Services Braunschweig-Goslar und Hannover in 6 Losen.
Los 5: Hannover
Die Leistung wird ab Zuschlag von den Inneren Diensten bzw. dem Internen Dienstbetrieb der genannten Internen Services zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate ab 01.02.2022. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdunganalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem Auftragnehmer entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt drei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein.
Die Prüfung hat nach der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV und den Vor-gaben der TRBS 2131/1111 bzw. den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
siehe Vergabeunterlagen
Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag und endet am 30.08.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Leistungsbeginn erfolgt ab dem 01.02.2022.
Hildesheim
Internen Service Braunschweig-Goslar: mit den dazugehörigen Arbeitsagenturen
und Jobcentern
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4) der Internen Services Braunschweig-Goslar und Hannover in 6 Losen.
Los 6: Hildesheim
Die Leistung wird ab Zuschlag von den Inneren Diensten bzw. dem Internen Dienstbetrieb der genannten Internen Services zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate ab 01.02.2022. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdunganalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem Auftragnehmer entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt drei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein.
Die Prüfung hat nach der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV und den Vor-gaben der TRBS 2131/1111 bzw. den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
siehe Vergabeunterlagen
Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag und endet am 30.08.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Leistungsbeginn erfolgt ab dem 01.02.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Abschluss einer angemessenen, ausreichenden
Berufshaftpflicht; nachgewiesen durch Eigenerklärung zur
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Fragebogen
zur Eignungsprüfung)
- Vorliegen einer Haftpflichtversicherung in angemessener und
ausreichender Höhe bzw. Zusicherung, dass im Falle des
Zuschlags eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener
und ausreichender Höhe abgeschlossen wird.
-entfällt
- Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Vordruck
C.1)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke
einzureichen:
- Erklärungen zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck
D.7)
- Erklärungen zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck
D.8)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de