Ausschreibung der Gebäude- und Inventarversicherungen der Stadt Neu-Ulm Referenznummer der Bekanntmachung: 21-VgV054
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Gebäude- und Inventarversicherungen der Stadt Neu-Ulm
Gebäude- und Inventarversicherungen der Stadt Neu-Ulm
Neu-Ulm
Die Gesamtversicherungssummen betragen für die Gebäude EUR 442.254.700,00 und für das zu versichernde Inventar EUR 38.974.200,00. Die versicherten Gefahren sind für Gebäude Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und im Inventarbereich zusätzlich Einbruchdiebstahl. Ferner sollen Elementarschäden für Hochwasser/Überschwemmung, Schneedruck/ Lawinen, Erdbeben sowie Erdsenkung/Erdrutsch versichert werden.
Es sind Angebote mit einem Selbstbehalt von EUR 2.000,00 (max. 30.000,00) und alternativ EUR 5.000,00 (max. 50.000,00) pro Schaden zu unterbreiten
Dieser Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Erlaubnis zum Betrieb der Sparte Schadenversicherung gemäß § 8 VAG oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis kann durch Eigenerklärung erfolgen, sofern der Bieter der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegt. Abweichend hiervon reicht bei Versicherern, die der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen, eine Eigenerklärung. § 50 VgV bleibt unberührt.
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
- Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz
- Eigenerklärung zum Risikomanagement
- Erklärung zu Ratings
- Liste geeigneter Referenzen im Bereich der kommunalen Gebäude- und Inventarversicherung von Kommunen mit mindestens 50.000 Einwohnern
- Erlaubnis zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungen gemäß § 8 VAG oder vergleichbarer Erlaubnis ausländischer Genehmigungsbehörden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]