HLS-Planung für die Neukonzeptionierung des Schulzentrum Wilhermsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 7050 HLS-Planung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayerngrund.de
Abschnitt II: Gegenstand
HLS-Planung für die Neukonzeptionierung des Schulzentrum Wilhermsdorf
HLS-Planungsleistungen für Umbau, Erweiterung, Neubau und Abbruch von Schulgebäuden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Schulzentrum der Gemeinde Wilhermsdorf besteht aus einem Grundschulgebäude (BJ 1960-65), einem Mittelschulgebäude (BJ 1970-75), einer Einfachsporthalle (BJ 1960-65) und einer Zweifachsporthalle von 2002. Ein Hausmeisterhaus ergänzt den Gebäudekomplex. Die Außenanlagen bestehen aus Pausenplätzen, Sport- und Parkplatzanlagen.
Durch zunehmende Schülerzahlen und der in die Jahre gekommenen Gebäudesubstanz wird eine Neukonzeptionierung zur Neugestaltung des Schulzentrums vorgenommen. In dieser ist zu untersuchen, ob vorhandene Gebäude weiter genutzt werden können und in welchem Umfang Neu- oder Erweiterungsbauten geschaffen werden müssen. Ein Hallenbad, welches bisher an einem anderen Standort besteht, soll in die Neukonzeptionierung mit einbezogen werden. Hier ist zu prüfen, ob eine Integration in den Schulkomplex vorteilhaft ist oder ein Einzelbau errichtet wird. Das Hallenbad wird jedoch nicht zwingend realisiert. Der Auftragnehmer hat den Objektplaner und Bauherren im Rahmen seines Planungsleistungen zu unterstützen und notwendigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen zuzuarbeiten. Die Bearbeitung und Unterstützung der Objektplaner und dem Bauherrn bei der Bearbeitung von Fördermitteln ist teil der Beauftragung.
Die Leistungen des Ingenieurs für die Technische Gebäudeausrüstung bestimmen sich nach der Anlage 15 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der gültigen Fassung vom 01.01.2021. Die Leistungen werden Stufenweise beauftragt. Der AG behält sich vor, die Leistungen für weitere Stufen ganz oder teilweise zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung von weiteren Stufen, auch bei Fortführung des Projekts durch den Auftraggeber, besteht für den Auftragnehmer nicht.
Der Auftragnehmer hat die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Neukonzeptionierung, in der bis zu 6 Varianten dargestellt werden, zu unterstützen. Dabei sind auch unterschiedliche Bauweisen zu berücksichtigen und darzustellen.
Teilnahmewettbewerb:
1. wirtschaftliche, technische und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2. Referenzen: Referenzportfolio Bildungseinrichtung
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz. Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Angebotsphase:
1. Besonderheiten und Herausforderungen in diesem Projekt
2. Herangehensweise und Organisation
3. Softwaretechnische Ausstattung
4. Gesamthonorar
5. Stundensätze
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen
2. Architekten, Ingenieure (sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist), so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt – Anerkennung über die Richtlinie 2005/36/EG (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie, geändert durch Richtlinie 2013/55EU).
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV.
Ein Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) – nicht älter als 10 Monate – einer gültigen Berufshaftpflicht bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer ist den Bewerbungsunterlagen als Anlage zwingend beizufügen. Deckungssummen: EUR 3,0 Mio. für Personenschäden sowie EUR 3,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden.
2. Jahresabschlüsse gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 3 VgV.
Gefordert ist die Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vor-geschrieben ist.
3. Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.
Gefordert ist die Angabe des erzielten Jahresumsatzes (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. für die Durchführung von Hochbaumaßnahmen kommunaler Auftraggeber gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020).
1. Erklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeiter (Ingenieure) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Gefordert ist die Angabe der durchschnittlich fest angestellten (!) fachspezifischen technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. für die Durchführung von Hochbaumaßnahmen kommunaler Auftraggeber, in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020).
2. Angaben über die technische Leitung einschl. Nachweise gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
Zu benennen ist der vom Bewerber für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen fachliche Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung nachzuweisen ist.
3. Referenzen des Unternehmens / der Bietergemeinschaft
Gewertet werden max. fünf Referenzen über in den letzten vier Jahren (2017, 2018, 2019 und 2020) abgeschlossene Maßnahmen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Maßnahme wird als Referenz gewertet, wenn der Baubeginn in den angegebenen Zeitraum (2017, 2018, 2019 und 2020) fällt, und gilt als abgeschlossen, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Sofern im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers / der Bietergemeinschaft die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen.
Referenzen Bildungsgebäude:
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
• • Durchführung einer Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme;
• mit Baukosten (KGR 400, DIN 276) von mind. EUR 2 Mio. (netto)
• im Bereich Bildungsgebäude (Universität, Kindergarten, Schule oder vergleichbar)
• für einen öffentlichen Auftraggeber,
• unter Verwendung staatlicher Zuwendungen (Bund oder Land)
• in den Anlagengruppen 1,2,3,8;
• Durchführung der Leistungsphasen 1-8.
Referenz Bäder:
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
• Neubau- oder Sanierungsmaßnahme im Bereich Hallenbad
• mit Baukosten (KGR 400, DIN 276) von mind. EUR 1 Mio. (netto)
Erfüllt eine Referenz eins dieser zwei Kriterien, so erhält der Bewerber einen Teilpunkt.
Für die insgesamt maximal fünf wertbaren Referenzen (3x Bildungsgebäude + 2x Bäder) kann der Bewerber folglich maximal 25 Teilpunkte erreichen. Die Maximalwertung ist auch mit drei Referenzen möglich, wenn die damit vorstehend genannten Kriterien abgedeckt werden. Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt nicht zum Ausschluss der Referenz, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Mindestbedingung für die Wertung einer Referenz ist, dass der Baubeginn in den angegebenen Zeitraum (2017, 2018, 2019 und 2020) fällt und die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Wenn diese Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden.
Es sind mindestens 2 zur Berufsausübung befähigte Personen gefordert.
Architekten und Ingenieure, Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.