Campus-Management-System Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2021-046
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Campus-Management-System
Alle Verwaltungsprozesse im Rahmen der Graduiertenbetreuung und Mitarbeiterfortbildung (HELENA) am Helmholtz Zentrum München (HMGU) sollen digitalisiert werden. Im Fokus steht hierbei die einfache Anpassbarkeit und Kollaborationsfunktion zwischen den Prozessbeteiligten, die transparent auf alle im Rahmen des Verfahrens gespeicherten Informationen zugreifen können sowie der Einsatz einer sicheren und modernen Technologieplattform, die Synergien mit den kollaborierenden Einrichtungen der Technischen Universität München (TUM) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) ermöglicht.
Die Verwaltungsprozesse müssen für das HMGU individualisiert entwickelt und abgebildet werden. Das Campus-Management-System soll Teile der bestehende Fach-IT Landschaft ablösen und muss eine funktionale Schnittstelle zum eLearning System ILIAS abbilden/beinhalten.
Der Anbieter der Software bzw. der Softwarelizenzen unterstützt das HMGU aktiv bei der Installation, Einführung/Implementierung und Wartung. Schulungen durch den Anbieter müssen mindestens für die Administratoren und Key-User (Kernteam) angeboten werden.
Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Abteilung Einkauf (Vergabestelle)
Ingolstädter Landstr. 1
85764 München
1 System inkl. Wartung und Schulung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung, Mitarbeiterprofile Projektleiter und stellvertretender Projektleiter, Projektreferenzen des Projektleiters, Haftpflichtversicherung
Unternehmensdarstellung, Mitarbeiterprofile Projektleiter und stellvertretender Projektleiter, Projektreferenzen des Projektleiters, Haftpflichtversicherung
Unternehmensdarstellung, Mitarbeiterprofile Projektleiter und stellvertretender Projektleiter, Projektreferenzen des Projektleiters, Haftpflichtversicherung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir behalten uns vor, im Einvernehmen mit allen Bietern, die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV zu verkürzen.
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit maximal drei (3) Bietern (Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich zwei oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur Verhandlung eingeladen.
Folgende Termine sind für die Verhandlungen vorgesehen: 13.12.2021, 14.12.2021 und
15.12.2021. Bei verkürzter Angebotsfrist finden Sie Verhandlungen voraussichtlich in KW 49/50 statt. Bitte merken Sie sich diese Termine vor! Die Einladung zur Verhandlung ist voraussichtlich für den 09.12.2021 (02.12.2021) geplant.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.