HLS-Planung Parkstadt Schwabing WA 5 Referenznummer der Bekanntmachung: 168/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
HLS-Planung Parkstadt Schwabing WA 5
Fachplanung der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 im Bauvorhaben Parkstadt Schwabing WA 5 - Herbert-Bayer-Straße in München
Parkstadt Schwabing WA 5 München
Leistungsbild Fachplanung der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 für die Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgung), Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) und Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation).
Die GEWOFAG Wohnen GmbH beabsichtigt auf dem Baufeld WA 5 der Parkstadt Schwabing im Stadtbezirk Schwabing ca. 42 Wohneinheiten zu errichten. Zusätzlich sollen eine viergruppige Kindertageseinrichtung, ein Familienzentrum mit Kindertreff und eine Tiefgarage entstehen.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1781 auf dem Baufeld WA 5. Die Maßnahme umfasst laut Bebauungsplan eine maximale Geschossfläche von ca. 5.630 m² mit einer möglichen sechsgeschossigen Bebauung.
Hierzu wird ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme durchgeführt.
Auf dem Baufeld WA 5 sollen folgende Nutzungen untergebracht werden:
Wohnungsbau:
mit ca. 42 Wohneinheiten (ca. 4.030 Geschossfläche) in EOF mit folgenden Anforderungen.
- Wohnraumförderbestimmungen (WFB gem. aktuellem Stand)
- KfW-Effizienzhaus 55 (nach EnEV 2016)
- qualitätsvolles Bauen laut Öko-Kriterienkatalog der LH-München
Kindertagesstätte:
bestehend aus 2 Krippen- und 2 Kita-Gruppen
ca. 860 m² Geschossfläche und ca. 740 m² Außenspielfläche
Familienzentrum mit Kindertreff:
ca. 456 m² Geschossfläche
Tiefgarage:
Geplant ist eine Tiefgarage mit ca. 27 Stellplätzen
Unterbringung von Mobilitätsbausteinen gem. Mobilitätskonzept
Die Beauftragung der ausgeschriebenen Planungsleistung erfolgt stufenweise.
Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung)
Stufe I: Leistungsphase 2 bis 5 (LPH 1 optional)
Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen und abschnittsweise:
Stufe II: Leistungsphase 6 und 7 (ganz oder teilweise)
Stufe III: Leistungsphase 8 (ganz oder teilweise)
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig, Besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Optionen/Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.
Der Realisierung des Projektes liegt ein begrenztes Budget und Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und der Auftraggeber nach seinem billigen Ermessen die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird der Auftraggeber weitere Leistungen vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Murnau
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FR0HY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).