Markt Egloffstein_Erweiterung KiTa_Arch_2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: 73/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Egloffstein
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.egloffstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markt Egloffstein_Erweiterung KiTa_Arch_2.0
Der Markt Egloffstein beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Kindertageseinrichtung "ELMAR".
Beauftragt werden (stufenweise) die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10) sowie als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
91349 Egloffstein Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Markt Egloffstein beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Kindertageseinrichtung "ELMAR". Das 1995 errichtete Bestandsgebäude verfügt über 90 Plätze, zwei Kita - Gruppen sind derzeit in Provisorien in einem anderen Gebäude des Marktes Egloffstein untergebracht. Diese beiden Gruppen sollen künftig auch wieder dann im erweiterten Hauptgebäude betreut werden.
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Das Bestandsgebäude soll durch einen gegebenenfalls separaten Anbau um 35 Plätze auf 12 Krippenplätze, 60 Kindergartenplätze und 65 Hortplätze erweitert werden. Des Weiteren ist eine Zubereitungsküche (für 65 Essensportionen) mit entsprechenden Lagerflächen geplant.
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Das Raumprogramm sieht förderungsfähige Flächen von insgesamt 813 m² vor. Das Bestandsgebäude verfügt über 426 m², sodass eine Erweiterung um 387 m² förderfähig ist.
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Die Erweiterung hat im laufenden Betrieb zu erfolgen, eine weitere Auslagerung von Kita - Gruppen während der Bauzeit soll nach Möglichkeit vermieden werden. An die Planung (das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich) werden unter anderem folgende Anforderungen gestellt: Rücksichtnahme auf das gegebenenfalls dem Urheberrechtsschutz unterliegende Bestandsgebäude; im Hinblick auf die relativ begrenzte Grundstücksgröße soll so geplant werden, dass möglichst wenig Freiflächen verbraucht werden; es soll eine spätere Erweiterungsmöglichkeit offen gehalten werden. Es ist so zu planen, dass eine möglichst hohe Förderquote erzielt wird.
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Es ist die Zielvorstellung des Marktes Egloffstein, dass das Objekt möglichst zügig fertiggestellt ist. Die Projektkosten liegen nach derzeitig vorliegenden Kostenschätzungen in einer Größenordnung zwischen 2,66 Mio und 3,57 Mio Euro.
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Beauftragt werden (stufenweise) die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10) sowie als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
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Die vorangegangene, inhaltsgleiche Ausschreibung (Auftragsbekanntmachung Nr. 2021/S 055-137976) wurde aufgehoben, da in diesem Verfahren kein zuschlagsfähiges Angebot abgegeben wurde.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. .
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist 31.08.2022.
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Lagepläne und Grundrisse sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
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Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll aufgrund des straffen Zeitplans ggf. von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burgthann
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90559
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYR0BB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.