Rahmenvertrag Immissionsmessungen 2018-2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2018000314
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Immissionsmessungen 2018-2022
Rahmenvertrag Immissionsmessungen 2018-2022
Augsburg
Vergabe von Berechnungen und Messungen im Vollzug der §§ 40 und 47 BImSchG in Verbindung mit der 39. BImSchV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvertrag Immissionsmessungen 2018-2022
Ort: Planegg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit dieses Auftrages kann gem. § 135 Absatz 3 GWB nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 10 Kalendertagen (gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) geltend gemacht werden. Für das Verfahren vor der Vergabekammer wird auf §§ 160 ff GWB verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Vergabe von Berechnungen und Messungen im Vollzug der §§ 40 und 47 BImSchG in Verbindung mit der 39. BImSchV
Ort: Planegg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Das Gesamtbudget des Rahmenvertrags wurde von 329.365,82 € auf 415.167,00 € erhöht
Aufgrund einer notwendigen höheren Ausschöpfung des Rahmenvertrags vom 15.10.2018 muss die prognostizierte Obergrenze von Obergrenze [Betrag gelöscht] Euro erhöht werden (siehe ausführlichen Vermerk im Bezugsvorgang Az. 23-0270-96811/2021). Eine Anpassung des Rahmenvertrages (Laufzeit: 2018 bis 2022) bis zu 50% ist erforderlich geworden, weil in den vergangenen Jahren nicht zuletzt aufgrund von Verwaltungsgerichtsverfahren über die Fortschreibung von Luftreinhalteplänen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Vielzahl von Immissionsmessungen, im Rahmen der bayernweiten Passivsammler-Messungen 2020 und 2021 beauftragt werden mussten. Auch die zunehmende Komplexität von Gutachten inkl. Modellierungen mit hochwertigen Detailprogrammen hat zu einer hohen Ausschöpfung des Rahmenvertrages geführt.