Lieferung von Switches für das Prozessnetzwerk VIP-Netz Referenznummer der Bekanntmachung: SV-SWE-210511-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Switches für das Prozessnetzwerk VIP-Netz
Lieferung von Switches für das Prozessnetzwerk VIP-Netz
München
Für die Teilerneuerung unserer Prozessnetzwerkinfrastruktur benötigen wir 200 Switches. Die Anforderungen an die Switches sind wie folgt:
Damit die 200 zu erneuernden Switches in die vorhandene Systeminfrastruktur integriert werden können, ist es zwingend notwendig, dass Switches das proprietäre EAPS-Protokoll (RFC3619), das EDP-Protokoll und das ELRP-Protokoll unterstützen. Die neuen Switches müssen vollständig in das vorhandene Netzwerk-Management-Tool (XIQ Site Engine) sowie in das vorhandene Netzwerk-Monitoring-Tool (Zabbix) integriert werden können. Die Kommunikation zwischen den Switches und den Hintergrundsystemen muss ausschließlich verschlüsselt (SNMPv3, ssh) erfolgen.
Für die weitere Entwicklung des Prozessnetzwerks sollen ausschließlich Switches mit einer Universalplattform (Betriebssystemwechsel zwischen EXOS und VOSS) angeboten und verbaut werden. Bei allen zu erneuernden Switches muss der Datenverkehr auf Layer-2 verschlüsselt werden und daher den MACsec-Standard nach IEEE 802.1AE unterstützen. Die Funktionalität „Extended-Edge-Switching“, basierend auf IEEE 802.1BR-Switching, müssen alle zu erneuernden Switches unterstützen.
Die Ports der 121 Switches aus dem Distributionsbereich müssen mindestens 24x SFP+ (10G) -, 4x SFP28 (25G) - und 2x QSFP28 (2x 50G) -Ports unterstützen. Zusätzlich muss jeder einzelne Switch im Distributionsbereich eine aggregierte Switch Bandbreite von mindestens 1000 Gbps sowie einer Frame-Weiterleitungsrate von mindestens 800 mpps verfügen. Die Stromversorgung muss über zwei redundante, Hot-swap-fähige Netzteile (Front-to-Back) erfolgen. Zusätzlich muss eine Anbindung zwischen den Switches des Distributionsbereichs mittels 25G (SFP28) erfolgen. Die dafür benötigen Optiken müssen durch den Auftraggeber eigenständig programmierbar sein und in zwei Versionen mit 10km und 25km verfügbar sein. Zur Sicherstellung der Kompatibilität müssen beiden Varianten von einem Hersteller (auch Third-Party-Hersteller) bezogen werden können. Des Weiteren müssen die Optiken das Feature Integrated Clock-Data-Recovery (CDR) unterstützen. Die Ports der 79 Switches aus dem Edgebereich hingegen müssen zur Anbindung der Endgeräte 48 Kupferports (1G) und zur Anbindung an den Distributionsbereich 4x SFP28 (25G) - und 2x QSFP28 (2x50G) -Ports unterstützen. Die 48 Kupferendgeräteports müssen Power-over-Ethernet (PoE) nach dem Standard 802.3bt (90W) unterstützen. Zusätzlich muss jeder einzelne Switch im Edgebereich eine aggregierte Switch Bandbreite von mindestens 650 Gbps sowie einer Frame-Weiterleitungsrate von mindestens 500 mpps verfügen. Die Stromversorgung muss über zwei redundante, Hot-swap-fähige Netzteile (Front-to-Back), mit maximal 750W erfolgen.
Die Bauform soll sich sowohl im Distributions- und Edgebereich auf eine 19 Zoll Höheneinheit beschränken. Alle Switches sind mit einem Netzkabel (PowerCord), TAC- und Software-Support anzubieten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Switches für das Prozessnetzwerk VIP-Netz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30855
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).