Reinigungsdienstleistungen sonderpädagogische Förderzentren Ebern und Pfaffendorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dominikus-savio-schule.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen sonderpädagogische Förderzentren Ebern und Pfaffendorf
Reinigungsdienstleistung in den Objekten Sonderpädagogisches Förderzentrum Ebern (Los 1) und Dominikus-Savio-Schule Pfaffendorf (Los 2)
Reinigungsdienstleistungen Sonderpädagogisches Förderzentrum Pfaffendorf (Dominikus-Savio-Schule mit Turnhalle)
Pfaffendorf
Reinigungsdienstleistung Sonderpädagogisches Förderzentrum Pfaffendorf (Los 1)
Aufzüge, Büroflächen, Treppenhäuser, Technikräume, Klassenräume, Speise- und Aufenthaltsräume, Sanitärbereiche, Serverräume, Umkleide- und Garderobenräume, Nebenräume, Sporthalle
Anzahl der Räume: 127
Grundfläche: 3.805 m²
davon Sporthalle: 446 m²
Unterhaltsreinigung, Ferienreinigung, Glas- und Grundreinigungsarbeiten und Sonderreinigung nach gesonderter Beauftragung
Eine persönliche Ortsbesichtigung der Bieter ist für die Ausschreibung aus Gründen des persönlichen Bieterschutzes nicht geplant. Ein optischer Eindruck der Räumlichkeiten können den Anlagen „Fotodokumentation“ für die Kalkulationserstellung entnommen werden. Fragen zu der Bebilderung können im Rahmen der Bieterfragen öffentlich (für alle Bieter darzustellen und zu beantworten) gestellt werden.
Reinigungsdienstleistung Sonderpädagogisches Förderzentrum Ebern
Ebern
Reinigungsdienstleistung in dem Objekt Sonderpädagogisches Förderzentrum Ebern (Los 2):
Büroflächen, Treppenhäuser, Technikräume, Klassenräume, Speise- und Aufenthaltsräume, Sanitärbereiche, Serverräume, Umkleide- und Garderobenräume, Nebenräume, Sporthalle
Anzahl der Räume: 106
Grundfläche: 3.017 m²
davon Sporthalle: 484 m²
Unterhaltsreinigung, Ferienreinigung, Glas- und Grundreinigungsarbeiten und Sonderreinigung nach gesonderter Beauftragung
Eine persönliche Ortsbesichtigung der Bieter ist für die Ausschreibung aus Gründen des persönlichen Bieterschutzes nicht geplant. Ein optischer Eindruck der Räumlichkeiten können den Anlagen „Fotodokumentation“ für die Kalkulationserstellung entnommen werden. Fragen zu der Bebilderung können im Rahmen der Bieterfragen öffentlich (für alle Bieter darzustellen und zu beantworten) gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungsdienstleistungen in den Sonderpädagogischen Förderzentren Ebern und Pfaffendorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Neustadt
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungsdienstleistungen in den Sonderpädagogischen Förderzentren Ebern und Pfaffendorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Neustadt
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.