Triphönix_Gewerk 2_Neubau Verfahrenstechnik RGR 4 Referenznummer der Bekanntmachung: VI/4_Triphönix_Gewerk2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Triphönix_Gewerk 2_Neubau Verfahrenstechnik RGR 4
Vergabe der Verfahrenstechnik für die Rauchgasreinigungsanlage Ofenlinie 4 im Projekt "Triphönix".
Der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) betreibt seit 1982 in Schwandorf ein Müllkraftwerk mit insgesamt vier Müllkessellinien und einer Kapazität von insgesamt etwa 450.000 Mg/a. Aufgrund der zunehmenden Ausfallhäufigkeit durch die lange Betriebszeit, beabsichtigt der ZMS nunmehr den vollständigen Ersatz der o. g. Ofenlinien 1 bis 3 durch Neuanlagen. Die Verfügbarkeit der Ofenlinie 4 (nicht Teil von Triphönix) wird derzeit allerdings in erster Linie durch die Verschmutzungen in der Rauchgasreinigungsanlage - insbesondere im CDAS Reaktor - eingeschränkt. Um eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Ofenlinie 4 während des Projektes zu gewährleisten, soll nun zuerst die bestehende Rauchgasreinigungsanlage durch eine neue Anlage ersetzt werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für den vollständigen Ersatz der Rauchgasreinigungsanlage der Ofenlinie 4 werden nun die Bauleistungen für das bereits beschriebene Projekt vergeben. Zum Umfang zählen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
1. die Planung, Berechnung, Konstruktion und Codierung (nach dem Kraftwerk-Kennzeichensystem KKS) einer neuen Teilanlage zur Rauchgasreinigung in der Verbrennungslinie 4 des MKW Schwandorf, Lieferung, erforderliche Demontagen, Montagen, betriebsbereite Fertigstellung und Umschlussarbeiten,
2. die Inbetriebsetzung, der Probebetrieb und die Übergabe der unter 1. genannten betriebsbereiten Anlage,
3. die ausreichende fachliche und organisatorische Schulung und Einweisung des Betriebspersonals des Auftraggebers (AG), sowie
4. die umfassende Dokumentation
als Teil des Gesamtprojektes "Triphönix"
Zur ganzheitlichen Bearbeitung zählen alle in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen, sowie die organisatorische Koordination der Bearbeitung als auch der Informationsaustausch und die Kommunikation mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Projektbeteiligten.
Es wird darauf hingewiesen, dass sehr beengte Platzverhältnisse vorliegen und das Projekt im laufenden Kraftwerksbetrieb abgewickelt werden muss.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl von 5-7 Bewerbern vorrangig anhand einer vergleichenden Bewertung der angegebenen Referenzen (Qualität, Aktualität und Anzahl) und der Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters. Besonders berücksichtigt werden im Rahmen der Qualität der Referenzen vorliegende Referenzen für Trockensorptionsverfahren. Ergeben sich unter Berücksichtigung der Referenzen und der Qualifikation des Projektleiters keine wesentlichen Unterschiede, ist ergänzend auf die Angaben zu den Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen in den zurückliegenden drei abgeschlossenen Kalenderjahren abzustellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Verfahren vom Bewerber eine Verschwiegenheitserklärung abzugeben ist, um Einsicht in die kompletten Vergabeunterlagen zu erhalten. Sie können erst vollständig geöffnet werden, wenn der Interessent eine ausgefüllte Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet hat und ihm ein Passwort zur Entschlüsselung der geschützten Dokumente übermittelt worden ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, ggf. für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer, sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er für die gesamte Vertragslaufzeit über ausreichende eigene und fremde Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen verfügen wird,
- Eigenerklärung des Bewerbers, zu Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauch,
Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle sind zusätzlich vorzulegen:
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate)
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als sechs Monate), die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse; bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als sechs Monate)
- Aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Bewerber
Als vorläufiger Beleg wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Sollte die Gründung einer Bewerbergemeinschaft vorgesehen sein, ist mit dem Teilnahmeantrag das vollständig ausgefüllte Formular Anhang 02 zu den Bewerbungsbedingungen mit einzureichen.
Sollte der Einsatz von Nachunternehmern geplant sein, ist mit dem Teilnahmeantrag das Formular Anhang 06 zu den Bewerbungsbedingungen vollständig ausgefüllt mit einzureichen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
- Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) marktüblichen Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. Euro, soweit die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung nicht die Mindestdeckungssumme aufweist, Vorlage einer Erklärung des Bewerbers, dass eine Anpassung zum Leistungsbeginn erfolgt,
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers, sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Vorlage von Jahresabschlüssen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, sowie - soweit vorgeschrieben - Lagebericht), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, gesetzlich vorgeschrieben ist
- Vorlage von Bankerklärungen zur Bonität des Bewerbers
- Angabe der Eigenkapitalquote in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Auf besonderes Verlagen der Vergabestelle sind zusätzlich vorzulegen:
- Bereitstellung von ergänzenden Informationen zu den Bilanzen
Als Mindestanforderungen werden festgelegt:
1. Nachweis einer aktuellen (d.h. bei Vorlage noch gültigen) marktüblichen Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. Euro; soweit die bestehende Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung nicht die Mindest-Deckungssumme aufweist, Vorlage einer Erklärung des Bewerbers, dass eine Anpassung rechtzeitig zum Leistungsbeginn erfolgt
2. In den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss der Jahresumsatz des Bewerbers (Gesamtumsatz) im Durchschnitt mindestens 9 Mio. Euro betragen haben
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
- Auflistung von Referenzaufträgen der letzten zehn abgeschlossenen Kalenderjahren, für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind die Lieferung und Inbetriebnahme von RGR-Komponenten für Müllverbrennungsanlagen. Anzugeben ist jeweils, ob ein Trockensorptionsverfahren zur Anwendung kommt und ob die RGR-Komponenten für eine Bestandsanlage eingesetzt wurden. Zu benennen ist die durchgeführte Leistung, der Durchführungszeitraum und der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen des Bewerbers angehören, vor allem derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Bewerber für die Errichtung der Anlage verfügt
- Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung (auch am Ort der Fertigung wesentlicher Komponenten)
- Nachweis einer gültigen zertifizierten Qualitätssicherung nach ISO 9001 durch eine akkreditierte Stelle oder vergleichbar
- Plausible Darstellung zur Sicherstellung, dass in ausreichendem Umfang qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter für den Auftrag zur Verfügung stehen (Anzahl, Qualifikation und Erfahrung)
- Angabe des vorgesehenen Projektleiters nach B2.5.1 der Besonderen Vertragsbedingungen, Vorlage von Studiennachweisen und Bescheinigungen über dessen berufliche Befähigung und mindestens einer Referenz des Projektleiters zu dessen Erfahrung mit der Projektleitung einer vergleichbaren Anlage
- Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Bewerbers
- Erklärung über die Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrages
- Angabe, welche Teile des Auftrages der Bewerber an Unterauftragnehmer und Unterlieferanten zu vergeben beabsichtigt unter Verwendung des Formblattes in Anhang 06 zu den Bewerbungsbedingungen
- Ggf. Vorlage einer Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, sofern sich der Bewerber zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht unter Verwendung des Formblattes in Anhang 03 zu den Bewerbungsbedingungen
- Ggf Vorlage der Erklärung zur Bewerbergemeinschaft unter Verwendung des Formblatts in Anhang 02 zu den Bewerbungsbedingungen
Als Mindestanforderung werden festgelegt:
1. Referenzen: mindestens drei Referenzen aus den letzten zehn abgeschlossenen Kalenderjahren für die Lieferung und Inbetriebnahme vergleichbarer RGR-Komponenten für Müllverbrennungsanlagen, insbesondere für Trockensorptionsverfahren (davon mindestens eine Referenz mit Trockensorptionsverfahren)
2. Nachweis einer gültigen zertifizierten Qualitätssicherung nach ISO 9001 durch eine akkreditierte Stelle oder einer vergleichbaren Zertifizierung
3. Plausible Darstellung zur Sicherstellung, dass in ausreichendem Umfang qualifizierte und erfahre Mitarbeiter für den Auftrag zur Verfügung stehen (Anzahl, Qualifikation und Erfahrung)
4. Einsatz eines geeigneten Projekteiters nach B2.5.1 der Besonderen Vertragsbedingungen, der über Erfahrung mit der Projektleitung einer vergleichbaren Anlage verfügt (Vorlage mindestens einer entsprechenden Referenz)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit
ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder
der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene
Partei kostenpflichtig ist.