Bundesagentur für Arbeit deutschlandweit, Lieferung von Erdgas Referenznummer der Bekanntmachung: GAS 2022-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bi-management.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bi-management.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesagentur für Arbeit deutschlandweit, Lieferung von Erdgas
Energielieferung ERDGAS
Lieferzeitraum 2022-2023
Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit deutschlandweit
Position 1
Deutschland, bundesweit, aufgeteilt in 3 einzelne Regionalbereiche (Lose).
Lieferung von Erdgas zu Heizzwecken und Kochgas mit den dazugehörigen Dienstleistungen zur leitungsgebundenen Versorgung der Liegenschaften (Letztverbraucher) der Bundesagentur für Arbeit (BA). Es ist reguläres Erdgas zu
liefern. Basierend auf den Verbrauchswerten 2020 beträgt die Referenzliefermenge ca.
110.148.040 kWh jährlich.
Den Zuschlag erhält nach § 58 VgV das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis. Der Zuschlag wird auf den aus den Energiefestpreisen (FP) der beiden Lieferjahre ermittelten günstigsten durchschnittlichen Energiefestpreis (ø FP) erteilt (Anlage 11). Dabei ist der vom Bieter angebotene reine Erdgaslieferpreis maßgeblich.
Position 2
Deutschland, bundesweit, aufgeteilt in 3 einzelne Regionalbereiche (Lose).
Lieferung von Erdgas zu Heizzwecken und Kochgas mit den dazugehörigen Dienstleistungen zur leitungsgebundenen Versorgung der Liegenschaften (Letztverbraucher) der Bundesagentur für Arbeit (BA). Es ist reguläres Erdgas zu
liefern. Basierend auf den Verbrauchswerten 2020 beträgt die Referenzliefermenge ca.
110.148.040 kWh jährlich.
Den Zuschlag erhält nach § 58 VgV das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis. Der Zuschlag wird auf den aus den Energiefestpreisen (FP) der beiden Lieferjahre ermittelten günstigsten durchschnittlichen Energiefestpreis (ø FP) erteilt (Anlage 11). Dabei ist der vom Bieter angebotene reine Erdgaslieferpreis maßgeblich.
Position 3
Deutschland, bundesweit, aufgeteilt in 3 einzelne Regionalbereiche (Lose).
Lieferung von Erdgas zu Heizzwecken und Kochgas mit den dazugehörigen Dienstleistungen zur leitungsgebundenen Versorgung der Liegenschaften (Letztverbraucher) der Bundesagentur für Arbeit (BA). Es ist reguläres Erdgas zu
liefern. Basierend auf den Verbrauchswerten 2020 beträgt die Referenzliefermenge ca.
110.148.040 kWh jährlich.
Den Zuschlag erhält nach § 58 VgV das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis. Der Zuschlag wird auf den aus den Energiefestpreisen (FP) der beiden Lieferjahre ermittelten günstigsten durchschnittlichen Energiefestpreis (ø FP) erteilt (Anlage 11). Dabei ist der vom Bieter angebotene reine Erdgaslieferpreis maßgeblich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister am Sitz des Bieters (z. B. Handelsregisterauszug), der nicht älter als drei Monate sein darf
- Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 5)
- Eigenerklärung zum Unternehmen (Anlage 6)
- Aktueller Jahresabschluss mit Lage- oder Geschäftsbericht
- Bankauskünfte
- Bescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben
- Bescheinigung über die Zahlung von Sozialabgaben
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Referenzliste zur Lieferung von Erdgas (Anlage 4)
- Benennung der/des zentralen Ansprechpartner/s für den Auftraggeber, der mit Kompetenzen in allen Prozessschritten ausgestattet ist
- Übersicht der notwendigen Prozessabläufe und -schritte beim Auftragnehmer samt Organigramm
- Exemplarisch erstellte Musterrechnung für RLM-Abnahmestelle (Monatsrechnung)
- Exemplarisch erstellte Musterrechnung für SLP-Abnahmestelle (Jahresabschlussrechnung)
- Muster "Mitteilung Abschlagsplan"
- Musterdatenauszug aus dem EDV-System zu Bestands- und Abrechnungsdaten
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Ablauf des Lieferzeitraums von 2 Jahren wird der Energiebedarf Erdgas der Bundesagentur für Arbeit erneut öffentlich ausgeschrieben.
Den Zuschlag erhält nach § 58 VgV das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis. Der Zuschlag wird auf den aus den Energiefestpreisen (FP) der beiden Lieferjahre ermittelten günstigsten durchschnittlichen Energiefestpreis (ø FP) erteilt (Anlage 11). Dabei ist der vom Bieter angebotene reine Erdgaslieferpreis maßgeblich. Denn grundsätzlich verstehen sich die Angebote aller Bieter zuzüglich derselben Steuern, Abgaben und Umlagen (derzeit Netznutzungsentgelte, Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber, Kosten für Messung und Abrechnung Energie, Konzessionabgabe, ggf. Regel- und Ausgleichsenergieumlage und Steuern).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.6 GWB 2019 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB 2019 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB 2019. § 134 Abs.1 Satz 2 GWB 2019 bleibt unberührt.