eNOZ Software Prozess Steuerung Notaufnahme Referenznummer der Bekanntmachung: 2136/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Adresse des Beschafferprofils: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
eNOZ Software Prozess Steuerung Notaufnahme
Die Vergabestelle beabsichtigt, die Implementierung eines eNOZ-Systems mit anschließendem Service und Wartung, zu vergeben.
Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu entnehmen.
München Klinik gGmbH Thalkirchner Straße 48 80337 München
Die München Klinik gGmbH ist Deutschlands zweitgrößter kommunaler Krankenhausverbund - mit über 7.000 Beschäftigten, rund 3.300 Betten und vier Häusern der Maximalversorgung. Mit den Kliniken in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing und Thalkirchner Straße bietet die München Klinik eine umfassende Versorgung auf höchstem medizinischem und pflegerischem Niveau. Die Arbeit ist geprägt von der engen Zusammenarbeit mit den Münchner Universitäten. Jährlich lassen sich im Durchschnitt rund 135.000 Menschen stationär behandeln - aus München und aus der Region. In der Notfallmedizin ist die München Klinik die Nr. 1 der Region. Über 40 Prozent aller Notfälle der Landeshauptstadt werden in den vier Notfallzentren aufgenommen.
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Die München Klinik betreibt insgesamt 6 Notfallzentren an 4 Standorten. Diese umfassen 4 interdisziplinäre Erwachsenen-Notfallzentren (Schwabing, Harlaching, Neuperlach und Bogen-hausen) sowie 2 Kinder-Notfallzentren (Schwabing und Harlaching). Die Aufgaben der Notfallzentren sind standortübergreifend definiert und bestehen in der:
- sofortigen Sicherung der Patientensicherheit durch eine strukturierte Ersteinschätzung,
- der Stabilisierung und ggf. Reanimation von lebensbedrohlich erkrankten Patienten in spezifisch dafür eingerichteten Schockräumen bzw. Akutbereichen,
- der fokussierten Diagnostik
- Durchführung dringlicher Ersttherapien
- Disposition der Patienten in die weitere ambulante oder stationäre Behandlung
- Betreuung einiger Patienten auf einer Beobachtungs-/ Kurzliegerstation
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Die Notfallversorgungspfade zeichnet sich durch eine enge Verknüpfung der Notfallzentren mit allen konservativen und chirurgischen Fachabteilungen der jeweiligen Häuser, externen Dienstleistern (z.B. Psychiatrie oder anderen Spezialdisziplinen) sowie dem MediCenter aus. Zudem sind die Notfallzentren Dienstleister für einzelne medizinische Fachabteilungen, z.B. für Wundversorgung von innerhalb der Klinik verunfallten Patienten. Die Ersteinschätzung wird in den Erwachsenen-Notaufnahme gemäß dem ESI-System durchgeführt, in den Kinder-Notaufnanmen wird ein kinder-adaptiertes Triage-System verwendet.
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Neben den Vorgaben zur Ersteinschätzung und dem dazugehörigen Berichtswesen ist die Prozessoptimierung und normengerechte Dokumentation Voraussetzung für die Steigerung der Wirtschaftlichkeit als eine der übergreifenden Herausforderungen in den Notfallzentren. Aktuell stehen als Grundlage für eine Optimierung der Wirtschaftlichkeit der Notfalllzentren nur retrospektive, aufwändig manuell extrahierte Berichte zur Verfügung. Eine prozessrelevante und Kennzahlengestützte Optimierung der Wirtschaftlichkeit ist derzeit nicht in allem relevanten Dimensionen möglich, da der Arbeitsprozess der Notfallzentren in den zu Verfügung stehenden Softwarelösungen nicht vollumfänglich abgebildet ist und analysiert werden kann. Die Erfüllung von gesetzlichen Dokumentationsvorgaben und Leistungserfassungen kann nicht durchgehend gemonitort werden. Prozesskontrollen "on time" und Qualitätsverbesserungen sind nur händisch möglich. Datenanalysen sind nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich und es erfolgt keine schnittstellen-übergreifende Prozessdokumentation.
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Das Ziel ist die Erhöhung der Patientensicherheit, der Behandlungsqualität und Verbesserung der Prozesseffizienz sowie deren Dokumentation in den Notfallzentren durch die Einführung einer Software im Sinne eines Notaufnahmeinformations- und steuerungssystems zur Digitalisierung und Optimierung der Prozesse. Die einzuführende Software ist ohne Datenbruch in die Systemlandschaft (Klinikinformationssystem) integrierbar und verfügt über die notwendigen Schnittstellen zu weiteren Subsystemen. Die Software ermöglicht neben einer vollständigen digitalen Dokumentation eine transparente Darstellung und Steuerung der Prozesse in der Notaufnahme inklusive der von Patientenströmen und Behandlungszeiten. Dadurch kann der operative Prozess in der Notaufnahme inkl. des damit verbunden Personaleinsatzes optimiert werden. Wartezeiten in der Notaufnahme oder bei der Abverlegung aus der Notaufnahme in andere Fachabteilungen werden verkürzt und die Behandlungsqualität verbessert. In einem Steuerungscockpit können Kennzahlen-basierte Auswertungen bzgl. Prozesseffizienz vorgenommen und die Einhaltung der GBA-Vorgaben und anderer frei zu definierender Vorgaben gemonitort und damit sichergestellt werden.
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Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Implementierung des Enoz-Systems, den Service und die Wartung des Systems zu beauftragen.
Der Auftraggeber fordert die drei geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabe-stelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
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a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C. II 2 Nr. 3 im Dokument "MüK_Vergabeunterlagen_Bieterfassung eNOZ.pdf" gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
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b) Auswahlkriterium 2: Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 im Dokument "MüK_Vergabeunterlagen_Bieterfassung eNOZ.pdf" gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung. Die vom Bieter mit den Nrn. 1-5 bezeichneten Referenzformulare wertet die Vergabestelle darüber hinaus QUALITATIV aus, prüft also die inhaltliche Übereinstimmung der Bieterreferenz mit den Anforderungen aus dem beabsichtigten Projekt anhand der Eingaben im Formular. Die Vergabestelle wählt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus, wenn der Bieter diese nicht entsprechend mit den Ziffern 1, 2, 3, 4, 5 markiert.
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Es werden mindestens die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei Bewerber zugelassen sind.
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter
gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf
der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG , § 21 SchwarzArbG und nach Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) vorliegen (s. Anlage 2 Eigenerklärungen Eignung).
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt
wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden
Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 10. Kalendertag vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
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2) Auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
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4) Mindestanforderung Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe von 1.0 Mio. Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf.
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5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV): Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Im Einzelnen: - Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Sach- und Umweltschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Allmählichkeitsschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Obhut- und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Schlüsselrisiko [Betrag gelöscht] Euro
(2 fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme).
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6) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV): Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 3,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 o-der Bescheinigung des Versicherungsgebers o-der Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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7) Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe von 1.0 Mio. Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf.
8) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form eines Nachweises nach Anlage 3 der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen.
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9) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens 5 Referenzprojekte in einem Haus der Maximalversorgung/Universitätsklinikum auf. Diese 5 Referenzprojekte erfüllen in ihrer Gesamtheit mindestens folgende Vorgaben:
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9a) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens 1 Referenzprojekt mit EDV- Anwendung zur Prozessteuerung in der Notaufnahme in einem Haus der Maximalversorgung/ Universitätsklinikum nach.
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9b) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens 1 Referenzprojekt mit EDV- Anwendung zur Prozessteuerung einer Kinder-Notaufnahme in einem Haus der Maximalversorgung / Universitätsklinikum nach.
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9c) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens 1 Referenzprojekt mit Schnittstellen zu KIS bzw. SAP zur Einleitung von Stammdaten und Ausleitung von fallbezogenen Leistungen zur Leistungsabrechnung nach.
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9d) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens 1 Referenzprojekt mit Schnittstelle zur Anbindung an Telematik-Infrastruktur nach.
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9e) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens 1 Referenzprojekt mit Schnittstellen zur Erfassung von Triage-relevanten Vitalparametern nach.
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10) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.
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11) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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12) Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters.
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13) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
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14) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters:
Angaben, inwiefern der Bieter eine eigene, zertifizierte Serviceorganisation vorhält, so dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eigenständig vom Bieter durchgeführt werden können.
9) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens 5 Referenzprojekte in einem Haus der Maximalversorgung/Universitätsklinikum auf. Diese 5 Referenzprojekte erfüllen in ihrer Gesamtheit mindestens folgende Vorgaben:
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9a) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens 1 Referenzprojekt mit EDV- Anwendung zur Prozessteuerung in der Notaufnahme in einem Haus der Maximalversorgung/ Universitätsklinikum nach.
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9b) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens 1 Referenzprojekt mit EDV- Anwendung zur Prozessteuerung einer Kinder-Notaufnahme in einem Haus der Maximalversorgung / Universitätsklinikum nach.
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9c) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens 1 Referenzprojekt mit Schnittstellen zu KIS bzw. SAP zur Einleitung von Stammdaten und Ausleitung von fallbezogenen Leistungen zur Leistungsabrechnung nach.
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9d) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens 1 Referenzprojekt mit Schnittstelle zur Anbindung an Telematik-Infrastruktur nach.
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9e) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens 1 Referenzprojekt mit Schnittstellen zur Erfassung von Triage-relevanten Vitalparametern nach.
15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
16) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
17) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend -
18) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
19) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (falls vorliegend)
20) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
21) Scientology-Schutzerklärung
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung
die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert,
müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal
DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort
genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter Erster Angebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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C. Zahlungsbedingungen
gemäß des zu verhandelnden Vertrags.
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D. Hinweise
1. Veränderung der Vergabeunterlagen
Nur der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass die Komplexität des Beschaffungsgegenstandes bedingt, dass der Auftraggeber die Anforderungen in diesem Stadium des Verfahrens noch nicht abschließend festlegen kann. Der Auftraggeber wird die Mindestanforderungen, d.h. alle Anforderungen im Lastenheft, die bei Nichteinhaltung zum Angebotsausschluss führen (Ausschlusskriterien, Mindestkriterien, Mindestanforderungen) spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebotes festlegen. Damit sieht der Auftraggeber die Rechtsauffassung des OLG München, Beschl. v. 21.04.2017 - Verg 1/17 als beachtet an. Ein Verhandeln über Mindestanforderungen ist damit ausgeschlossen, vgl. § 17 Abs. 10 9 / 10 VgV, § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV, vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.3.2018 - VII Verg 54/17. Sofern der Bieter hier anderer Auffassung ist, muss er einen etwaigen Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen rügen bzw. spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung seines Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 GWB. Erst mit Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebotes übergibt der Auftraggeber damit ein finales Lastenheft nach § 121 GWB. Alle Unterlagen des Verhandlungsverfahrens sind daher bis zur Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebotes abänderbar in den vergaberechtlich zulässigen Grenzen.
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2. Finanzierung
Das Beschaffungsvorhaben wird durch Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds finanziert. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er auf Basis der ihm derzeit vorliegenden Informationen davon ausgeht, dass die Finanzierung des Beschaffungsvorhabens gesichert ist. Zugleich hat der Auftraggeber noch keinen Fördermittelbescheid erhalten. Für den aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass eine Förderung nicht erfolgt, behält der öffentliche Auftraggeber sich vor, das Vergabeverfahren unter Darstellung der genauen Gründe aufzuheben. Aufgrund der derzeit mit Rechtsunsicherheiten einhergehenden Rechtslage in Bezug auf das grundsätzlich bestehende Verbot eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, kann es im Einzelfall geboten sein, den Zuschlag erst nach Erhalt des Fördermittelbescheids zu erteilen. Der öffentliche Auftraggeber hat den zeitlichen Ablauf des gegenständlichen Vergabeverfahrens so konzipiert, dass der öffentliche Auftraggeber davon ausgeht, dass er den Fördermittelbescheid vor Abschluss des Vergabeverfahrens erhalten wird. Es kann allerdings nicht in Gänze ausgeschlossen werden, dass der Zuschlag zu einem späteren Zeitpunkt zu erteilen ist. In diesem Fall würde der öffentliche Auftraggeber die betreffenden Bieter - sofern dies verhältnismäßig ist - um Verlängerung der Bindefrist bitten und die Zuschlagserteilung auf einen späteren Zeitpunkt verlegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL5RCT3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer