Objektplanung für den Neubau des gemeindlichen Bauhofs mit Wohnungen Referenznummer der Bekanntmachung: 7-0452-3-2-che-21-014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kdz-oberland.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für den Neubau des gemeindlichen Bauhofs mit Wohnungen
Objektplanungsleistungen für den Neubau eines Bauhofs mit Tiefgarage, Geschosswohnungen im kommunalen Wohnungsbau und Vereinsräumen.
Die Gemeinde Kochel a. See beabsichtigt die Realisierung des o.g. Vorhabens.
Gemeindegebiet D-82431 Kochel a. See
Neubau eines Bauhofs mit Tiefgarage, Geschosswohnungen im kommunalen Wohnungsbau und Vereinsräumen.
Die Gemeinde Kochel a. See beabsichtigt die Realisierung des o.g. Vorhabens.
Auswahlkriterien vgl. 02_Tabelle 1 Auswahlkriterien
-Referenzen, technische Fachkräfte und technische Ausrüstung, Qualität der Leistung, Erfahrung mit Planen und Bauen, Einsatz Nachunternehmer
stufenweise Beauftragung
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Qualitätspunkte, legt die
Zentrale Beschaffungsstelle zusammen mit dem Bedarfsträger fest, dass im
Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter überhaupt keine Erfüllung der
gestellten Ausgabe zu erwarten ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
2.Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV)
zu 1.Deckungssumme 2,0 Mio € Personenschäden; 01,5 Mio € Sach- und Vermögensschäden
zu 2. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen „Architekt:in“ und Eintragung in die Liste der Architektenkammer)
Nachweis Bauvorlagenberechtigung nach Art.61 BayBO
Referenzliste (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
1.Drei Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die Leistungsphasen 3-9 HOAI erbracht wurden.
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Die durchschnittliche jährliche Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden können.
Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens sowie Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung bzw. Qualifizierung ISO 9001 oder TÜV Qualitätsstandard "Planer am Bau"
mindestens drei vergleichbare Referenzen, wobei mindestens eine Referenz mit Planungsleistungen
• für den Neubau/ Sanierung/ Umbau/ Erweiterungsbau für Arbeitsstätten im Bereich Betriebsgebäude/ Werkstätten und dazugehörigen Sozialräumen oder für Arbeitsstätten unterschiedlicher Nutzungen eines kommunalen/staatlichen Bedarfsträgers kombiniert mit Wohnungsbau oder
• für ein Bauvorhaben mit vergleichbaren Planungs- und / oder Beratungsanforderungen in vergleichbarer Größenordnung
und
• mit Kosten der KGR 300 und 400 nach DIN 276 von mind. 2,5 Mio. € und 1,0 Mio € (netto) aufweisen soll.
Vergleichbare Planungs- und / oder Beratungsanforderungen im obenstehenden Sinn sind insbesondere erbrachte Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume in den geforderten Leistungsphasen 3-9 HOAI der Honorarzonen II oder III. Es muss sich hierbei nicht zwingend um ein Objekt der gleichen Nutzungsart handeln.
Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist.
-1-2 technische Fachkräfte oder technische Stellen des ausgeschriebenen Fachbereichs .
-CAD 3D, Ausschreibungssoftware mit GAEB-Schnittstelle, E-Mail, Standartbürosoftware, Internetanbindung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich
15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9