Neubau Allgemeinpflege sowie Teilerweiterung und Sanierung des Klinikums Landshut (KLA) – Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. bauabschnittsdifferenziert gemäß §§ 33 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Allgemeinpflege sowie Teilerweiterung und Sanierung des Klinikums Landshut (KLA) – Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. bauabschnittsdifferenziert gemäß §§ 33 ff. HOAI
Die Klinikum Landshut gemeinnützige GmbH in kommunaler Trägerschaft ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung für das westliche Niederbayern und nimmt darüber hinaus einen überregionalen Versorgungsauftrag wahr. Als akademisches Lehrkrankenhaus der Ludwig-Maximilians-Universität München. ist es mit den Universitätskliniken, den Fachgesellschaften und den entsprechenden Referenzzentren vernetzt. Das Krankenhaus steht für eine moderne und umfassende medizinische und pflegerische Betreuung auf hohem Qualitätsniveau. Das Haus behandelt im Rahmen des Versorgungsvertrags mit dem Freistaat Bayern jährlich rund 100.000 Patienten.
Das Klinikum Landshut beabsichtigt die weitere Planung und Realisierung des Neubaus Allgemeinpflege sowie als nächste Stufe die Teilerweiterung und Sanierung des Klinikums. Hierzu sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, differenziert nach bauabschnittsabhängigen Leistungsphasen gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben.
Robert-Koch-Straße 1
84034 Landshut
— Aufgabenstellung P70 – Neubau Allgemeinpflege (BA 2 + 3)
Das Klinikum Landshut beabsichtigt im Rahmen des Maßnahmenpakets P70 – Neubau Allgemeinpflege, die bestehenden Bettenhäuser durch Neubauten an der Südwestseite zu ersetzen. Neben der Allgemeinpflege werden in den Neubauten auch die Tagesklinik Dialyse, Tagesklinik Schmerz, Wöchnerinnen-Station, Tagesklinik Onkologie, Personalumkleiden, Geriatrie und weitere Funktionsstellen untergebracht.
Diese Maßnahme wird in insgesamt 3 Bauabschnitten realisiert. Der erste Bauabschnitt (BA 1) befindet sich bereits im Bau und soll 2024 in Betrieb gehen. Durch die finanzielle Absicherung in Form einer Vorwegfestlegung soll nun der zweite Bauabschnitt (BA 2) mit fünf Pflegestationen und insgesamt 132 Betten weiter geplant und realisiert werden.
Mit dem BA 3 soll der Neubau der Allgemeinpflege abgeschlossen werden. Für den BA 3 wurden im Rahmen der Gesamtplanung Neubau Allgemeinpflege die Rahmenbedingungen definiert und eine Grundlagenermittlung durchgeführt. Die weitere Planung (beginnend mit der Vorentwurfsplanung) steht noch aus. Inwieweit das Maßnahmenpaket P80 Einfluss auf den BA 3 hat, ist im Rahmen der Zielplanung zu erörtern (vgl. nachstehende Beschreibung P80).
Die Baukosten für die Kostengruppen 300 + 400 wurden für BA 2 auf 37,2 Mio. EUR brutto geschätzt (indizierte Kostenschätzung), für BA 3 auf 41,5 Mio. EUR brutto (Grobkostenschätzung). Kostenstand jeweils 2. Quartal 2021.
Der Baubeginn (Hauptmaßnahme) von BA 2 wird für Ende 2024 angestrebt, die Fertigstellung und Nutzungsaufnahme bis Ende des 1. Quartals 2027. Für BA 3 ist der 1. Förderantrag voraussichtlich bis Anfang 2023 einzureichen. Der Baubeginn von BA 3 ist für Mitte 2027 terminiert, die Fertigstellung und Nutzungsaufnahme bis Spätsommer 2029.
— Aufgabenstellung P80 – Teilerweiterung und Sanierung
Das Maßnahmenpaket P80 – Teilerweiterung und Sanierung wird als nächste Stufe der umfangreichen Arbeiten am Klinikum Landshut gesehen. Im Rahmen einer ersten Zielplanung soll unter Berücksichtigung der sonstigen Bestandssituation und der Entwicklungen von P70 das nachfolgende Maßnahmenpaket P80 definiert werden. Dabei sollen Funktionsstellen (u. a. OP-Bereiche und die Notaufnahme) und deren baulicher als auch funktioneller Zustand bewertet werden. In einem nächsten Schritt sind dann Erweiterungs- und/oder Sanierungsmöglichkeiten für die im vorherigen Schritt definierten Funktionsbereiche zu erarbeiten. Entscheidend ist dabei insbesondere die Schnittstelle zu und das Zusammenspiel mit BA 3 von P70. Die aus der Zielplanung entstehenden Planungsvarianten bilden den Grundstein für P80. Eine Festlegung etwaiger Bauabschnitte ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht seriös.
Die Baukosten für die Kostengruppen 300 + 400 wurden für P80 auf 37,2 Mio. EUR brutto geschätzt (Grobkostenrahmen); Kostenstand auch hier zum 2. Quartal 2021.
— angestrebte Auftragsvergabe
Für die Maßnahmenpakete P70 und P80 sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben. Hierbei sind für P70-BA 2 die Leistungsphasen 3–9 zu bearbeiten, für P70-BA 3 die Leistungsphasen 2–9 sowie für P80 die Zielplanung und die Leitungsphasen 2–9.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe zu P70 die Leistungsphasen 3 + 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) von BA 2 beauftragt werden. Auch Leistungsphase 2 von BA 3 ist Teil der 1. Stufe zu P70, wird jedoch nicht bereits mit Zuschlag beauftragt, sondern vom Auftraggeber optional gesondert abgerufen.
Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Besonderer Leistungen von BA 2 und BA 3 zu P70 ist optional möglich, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht. Gleiches gilt für die die Leistungen zur Zielplanung für P80 und die daran anschließenden Leistungsphasen 2–9 gemäß § 34 HOAI (vgl. Ziffer II.2.11).
Geplante Finanzierung: Gelder aus dem Bayerischen Krankenhausgesetz (BayKrG) und Eigenmittel des Trägers.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2018 bis 2020 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Punkte)
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (4 Punkte)
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (3 Punkte)
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (2 Punkte)
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (1 Punkt)
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, sonstige technische Mitarbeiter (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 15 Architekten/Ingenieure und technische Mitarbeiter (5 Punkte)
— durchschnittlich < 10 und ≥ 8 Architekten/Ingenieure und technische Mitarbeiter (2,5 Punkte)
— durchschnittlich < 8 und ≥ 6 Architekten/Ingenieure und technische Mitarbeiter (2,5 Punkte)
— durchschnittlich < 6 und ≥ 4 Architekten/Ingenieure und technische Mitarbeiter (2,5 Punkte)
— durchschnittlich < 4 Architekten/Ingenieure und technische Mitarbeiter (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten fünf Jahren ab 1. Januar 2016 und dem Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). DEUTLICHER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. – Wichtung 90 %
Für die Maximalpunktzahl hat jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen zu erfüllen:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abzuwickeln war.
| ja: 4 Punkte, nein: 0 Punkte
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
— Das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert.
| ja: 4 Punkte, nein: 0 Punkte
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300 + 400 ≥ 25,0 Mio. € brutto.
| max. 4 Punkte interpoliert
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 34 HOAI erbracht.
| max. 4 Punkte interpoliert
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
| ja: 4 Punkte, nein: 0 Punkte
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung)
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer)
— Leistungszeit (von – bis)
— Projektkosten Kgr. 300 + 400, DIN 276 in EUR brutto
— erbrachte Leistungsphasen.
Es können maximal 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Die Wertungssystematik ist Vergabeunterlage C – Kriterienkatalog zu entnehmen.
P70–BA 2
Leistungsphasen 5–9 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 5–7 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 34 HOAI
— ggf. Besondere Leistungen gemäß Anlage 10 HOAI
P70–BA 3
Leistungsphasen 2–9 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 1: Leistungsphase 2 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5–7 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 34 HOAI
— ggf. Besondere Leistungen gemäß Anlage 10 HOAI
P80 – zukünftig ggf. unterteilt nach Bauabschnitten
Zielplanung als Besondere Leistung gemäß Anlage 10 HOAI, anschließend Leistungsphasen 2–9 gemäß § 34 HOAI
— Beuaftragungsstufe 1: Zielplanung als Besondere Leistung
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 2 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphase 5–7 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 5: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 34 HOAI
— ggf. weitere Besondere Leistungen gemäß Anlage 10 HOAI
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen innerhalb des jeweiligen Maßnahmenpakets P70 und P80 bzw. der darin definierten oder noch zu definierenden Bauabschnitte ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (zusätzliche Angabe zum jeweiligen Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
4.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
7.) Erklärung, dass die gesetzlichen Anforderungen nach § 7 Abs. 3 Allgemeines Gleichstellungsgesetz i. V. m. § 7 Abs. 1 und § 1 Allgemeines Gleichstellungsgesetz sowie nach § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden.
8.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
9.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
10.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss kontinuierlich für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden und ist dem Auftraggeber auf Verlangen versicherungsjährlich nachzuweisen. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung. Die Erklärung bzw. Vorlage des Nachweises umfasst die Zusicherung, dass die geforderte Deckungssumme in dieser Höhe im laufenden Versicherungsjahr für das ausschreibungsgegenständliche Projekt tatsächlich auch zur Verfügung steht und nicht anderweitig ganz oder teilweise ausgeschöpft wurde.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren von 2016 bis 2020 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 300 + 400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Der öffentliche Auftraggeber verkürzt die gesetzlich vorgesehene Teilnahmefrist aufgrund hinreichend begründeter Dringlichkeit. Rechtsgrundlage ist § 17 Abs. 3 VgV in Verbindung mit den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom 8. Juli 2020 im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie. Das Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unter der Überschrift Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen vom 10. Juli 2020, Az. BW I 7 -70406/21#1 enthält hierzu unter Punkt V die Feststellung der Dringlichkeit in EU-Verfahren. Die Regelungen sind seit 14. Juli 2020 in Kraft und gelten bis 31. Dezember 2021.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter Ziffer II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 4 Kalendertage vor Ablauf der Frist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Frist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, den Schlusstermin auch noch innerhalb der vorgenannten 4 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1–4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).