Druck und Lieferung von Unterlagen ohne Personalisierung - Zensus 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-30-21-7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druck und Lieferung von Unterlagen ohne Personalisierung - Zensus 2022
Druck und Lieferung von Unterlagen ohne Personalisierung - Zensus 2022
Das Bayerische Landesamt für Statistik führt für den Freistaat Bayern den Zensus 2022 durch. Ein Teil des Großprojekts „Zensus 2022“ ist die Haushaltebefragung sowie die Befragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Die Befragung der Auskunftspflichtigen wird überwiegend durch Interviewer, sog. Erhebungsbeauftragte, die von örtlichen Erhebungsstellen betreut werden, durchgeführt.
Für die Haushaltebefragung und die Befragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften des Zensus 2022 sollen den ca. 96 örtlichen Erhebungsstellen gedruckte Unterlagen laut Verteilerliste angeliefert werden.
Bezeichnung der Ausscheibung:
Druck und Lieferung von Unterlagen ohne Personalisierung
Abschnitt IV: Verfahren
Im Rahmen der erneuten Ausschreibung von Erhebungsunterlagen für den Zensus 2022 ist der gesetzlich vorgeschriebene Stichtag der Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus - Bundesstatistik) vom 15. Mai 2022 (Zensusstichtag) nicht verrückbar. Örtliche Erhebungsstellen müssen die Schulungen der Erhebungsbeauftragten ab März vorbereiten. Eine Verschiebung der Termine ist zur Gewährleistung der Durchführung des gesetzlichen Auftrages nicht möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Druck und Lieferung von Unterlagen ohne Personalisierung - Zensus 2022
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77656
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Falls der Wirtschaftsteilnehmer die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, hat er auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]