Entwicklung der Ortsmitte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Anger
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83454
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anger.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung der Ortsmitte
Planung von Frei- und Verkehrsanlagen gem. §§ 39 und 47 HOAI.
Anger
Die Gemeinde Anger im Berchtesgadener Land beabsichtigt die Umgestaltung und Instandsetzung des namensgebenden Dorfplatzes mit Anger im Zentrum ihrer Gemeinde.
Die neu zu gestaltenden Flächen befinden sich größtenteils im Eigentum der Gemeinde.
Zur Vorbereitung der geplanten Maßnahmen wurde ein Rahmenplan erarbeitet, der Anfang 2020 vom damaligen Gemeinderat beschlossen wurde. Im Zuge der Erstellung des Rahmenplans wurden bereits die Bürger sowie Anlieger und wichtige Akteure beteiligt.
Für den im März 2020 neu gewählten Gemeinderat ergeben sich aus dem vorliegenden Rahmenplan noch weitere städtebauliche und gestalterische Fragen, die er mit dem aus diesem Verfahren hervorgehenden Planer noch vor Planung und Umsetzung der eigentlichen Maßnahmen klären möchte.
In enger Absprache mit Verwaltung und Gemeinderat sollen die geplanten Maßnahmen in Bauabschnitte aufgeteilt und priorisiert werden. Die Bauabschnitte werden dabei so zu wählen sein, dass sie nicht nur planerischen Erfordernissen sondern auch den finanziellen Gegebenheiten der Gemeinde entsprechen.
Die Maßnahmen werden durch die Städtebauförderung gefördert.
Die stufenweise Beauftragung erfolgt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 in den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen gem. §§ 39 und 47 HOAI für alle Bauabschnitte beauftragt.
Im Folgenden werden voraussichtlich sukzessive für weitere Bauabschnitte jeweils stufenweise die weiteren Leistungsphasen beauftragt werden, je nach finanzieller Leistungsfähigkeit. Der konkrete zeitliche Rahmen und der Umgriff der Bauabschnitte für die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen sowie die gebührenrechtlich unterschiedlich zu behandelnden Planungsbereiche sind mit dem Auftragnehmer im Laufe der Leistungsstufe 1 zu vereinbaren.
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme werden derzeit mit etwa 3,8 Mio. EUR geschätzt.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI.
Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen.
Die Maßnahmen werden voraussichtlich in Abschnitten umgesetzt.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80639
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mgk-la.com
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83455
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bpr-consult.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform (https://www.staatsanzeiger-eservices.de) von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme-oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).