Neubau Feuerwehrgerätehaus Objektplanung Gebäude und Innenräume
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Johannesberg
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.johannesberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrgerätehaus Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gemeinde Johannesberg plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses.
Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für die Feuerwehr mit 5 Fahrzeugstellplätzen,
Außenwaschplatz, Übungsturm/Übungswand, Zisterne (ca. 100 m3). Es soll außerdem die Möglichkeit gegeben
sein, das Gerätehaus auf 6 Stellplätzen, unter Erhaltung des Außenwaschplatzes, zu erweitern.
Es steht eine Grundstücksfläche von ca. 16 000 m2 zur Verfügung, welche aber bei Weitem nicht ausgenutzt
werden soll.
Durch die besondere Lage in der Natur und Topographie des Grundstücks als Hanglage wird u. a. Besonderer
Wert auf eine homogene, flächenschonende Einbindung in das Gelände sowie eine schonende Verträglichkeit
des Projektes mit der Natur gelegt.
Auf dem Grundstück soll auch ein Wertstoff-Recyclinghof sowie alle für die Funktionen Feuerwehr und
Wertstoffhof notwendigen Frei- und Verkehrsflächen realisiert werden.
Die Gesamtkosten werden mit ca. 3,345 Mio. EUR brutto für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses
angenommen.
Es handelt sich um eine geförderte Gesamtmaßnahme.
Terminvorschau:
— Start umgehend nach Abschluss VgV,
— Planungsphase 2021/2022,
— Abgabe Bau- und Förderantrag Mitte 2022,
— Bauausführung Anfang 2022,
— Gesamtfertigstellung Ende 2024.
Johannesberg
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 1.1.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze
aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI
Festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für
die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3,
Abschn. 1, §§ 34 ff.).
— stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 bis 9,
— Grundlage sind dabei folgende Leistungsstufen:
— Stufe 1 mit LPH 1 + 2,
— Stufe 2 mit LPH 3 + 4,
— Stufe 3 mit LPH 5 + 6 + 7,
— Stufe 4 mit LPH 8 + 9.
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder
und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren Stufen/
Leistungsphasen und weiteren Besonderen Leistungen) besteht nicht;
Planungsleistungen nach HOAI wurden noch nicht erbracht. Es liegt eine erste Studie vor, welche 2 Alternative
Verortungen / Höhenmodelle beinhaltet.
Weitere Unterlagen erhalten ausgewählte Teilnehmer mit Einladung in Stufe 2.
Es wird davon ausgegangen, dass damit die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
a) Regelablauf mit Komplettleistung Objektplanung:
— Erbringung aller Grundleistungen nach HOAI § 34 und Anlage 10.1,
— vorerst nur Stufe 1 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen gem. Vertrag,
— weitere Stufen und Besondere Leistungen gem. Vertrag.
b) Alternative Erbringung von Teilleistungen der Objektplanung bei Einschaltung Generalunternehmer:
— Stufe 1 + 2 – alle Grundleistungen der Objektplanung,
— Stufe 3 +4 – Teilleistungen der Objektplanung abgestimmt auf die individuelle Schnittstelle der Leistungen
des Generalunternehmers.
c) Besondere Leistungen
— Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Verwendungsnachweis (Stufe 3+4),
— Brandschutznachweis bis zur Baugenehmigung,
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4)
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum ab Auftragsbeginn bis zur baulichen Fertigstellung und Übergabe zur Nutzung. Die Dauer ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht den Zeitraum für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lengfeld-wilisch.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 98153-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland