Lastkraftwagen mit Ladekran und Kipperpritsche und Winterausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 29/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.graefelfing.de/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Lastkraftwagen mit Ladekran und Kipperpritsche und Winterausstattung
Lieferung eines Lastkraftwagens mit Ladekran und Kipperpritsche, eines Salzstreugerätes und eines Schneepfluges
Lieferung eines Lastkraftwagens mit Ladekran und Kipperpritsche, eines Salzstreugerätes und eines Schneepfluges
Lieferung eines Lastkraftwagens mit Ladekran und Kipperpritsche, eines Salzstreugerätes und eines Schneepfluges
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der erlaubten Berufsausübung durch Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Bietererklärungen zur Zusicherung der Zuverlässigkeit
Eigenerklärung nach dem GWB
Eigenerklärung zur Eignung
Erklärung, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind- bis zum Ablauf der Teilnahme bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gräfelfing
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.graefelfing.de/startseite.html